Start Erzgebirge Flucht vor Polizei in Zwönitz: Raser-Paragraf greift!
Artikel von: Sven Günther
05.02.2021

Flucht vor Polizei in Zwönitz: Raser-Paragraf greift!

In Zwönitz flüchteten zwei Männer mittags in einem Mercedes vor der Polizei, flohen mit dem Pkw durch einen Fußgängertunnel. Jetzt kommt der Raserparagraf zur Anwendung. Symbolbild: pixabay.com

Strafbar nach Paragraf 315d…

Zwönitz. Polizisten wollten am Donnerstag (4. Februar) gegen 12.10 Uhr auf der Goethestraße einen silbergrauen Mercedes kontrollieren, der ihrem Streifenwagen eine Weile gefolgt war, schalteten das Stopp-Schild ein. Doch der Benz-Fahrer gab Gas, raste davon. Blaulicht. Sirene. Verfolgung.
Hinter einem Wohnblock dann ein tollkühnes Manöver. Der Mann im Mercedes riss das Steuer nach rechts, schoss mit dem Wagen Treppen hinuter und jagte mit ihm durch einen Fußgängertunnel in Richtung Matthes-Enderlein-Straße.
Die Beamten konnten nicht folgen, fanden den Pkw aber schnell auf einem abgelegenen Grundstück in einer Sackgasse in der Matthes-Enderlein-Straße wieder und bemerkten, wie sich zwei Männer und zwei Hunde aus dem Mercedes fußläufig in Richtung des sogenannten Anglerteichs entfernten. Schließlich schnappten sie einen 18-jährigen Deutschen, der offenbar der Beifahrer war. Nach dem Fahrer wird gefahndet.
Warum er vor der Polizei floh, ist Gegenstand der Ermittlungen, die eine zweijährige Gefängnisstrafe nach sich ziehen könnten. Denn ermittelt wird wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 315 d “Verbotene Kraftfahrzeugrennen”. Der sogenannte “Raserparagraf” wurde 2017 eingeführt, um illegale Autorennen als Straftat behandeln zu können.
Dort heiß es: “Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Die Polizei sucht Zeugen oder Geschädigte der Flucht, fragt: Wer hat die Insassen des Fahrzeugs gesehen oder kennt diese sogar? Wem sind im Bereich »Richterbüschel«, »Anglerteich« oder »Bahndamm« zwei Personen mit zwei Hunden aufgefallen? Wer kann sonst Angaben zum Sachverhalt machen? Hinweise werden im Polizeirevier Stollberg unter Telefon 037296 90-0 entgegengenommen.