Start Erzgebirge Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen - FIM gut nachgefragt
Artikel von: Redaktion
28.01.2017

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM gut nachgefragt

Sachsens Ministerpräsident Stanislav Tillich informierte sich vor einiger Zeit in Schneeberg über die aktuelle Situation. Foto: Birgit Hiemer
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) sind gut nachgefragt.
Die Antragstellung ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis jederzeit möglich.
Aktuell laufen für mehr als 100 Flüchtlinge die Auswahlverfahren durch die Träger, ob sie in einer sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme im Erzgebirgskreis einer Beschäftigung nachgehen können. Dazu wurden bisher elf Maßnahmen initiiert. In der Regel dauern diese bis zu 30 Stunden in der Woche. Die Tätigkeiten umfassen zum Beispiel die Herstellung von Nistkästen und Futterstationen, Holzspielzeug für Kindereinrichtungen. Auch die Instandsetzung von Fahrrädern für Asylbewerber und so weiter  ist möglich. Weitere Maßnahmen mit Beginn im Februar und März sind bereits geplant.
„Mit Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen werden sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen geschaffen“, ist Agenturchef Siegfried Bäumler überzeugt. “Dadurch erwerben oder festigen sie Sprachkenntnisse. Außerdem gewinnen sie Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland. Kurzum: Ein weiterer, wichtiger Schritt in Richtung Integration. Ich freue mich, wenn weitere Träger Arbeitsgelegenheiten für geflüchtete Menschen schaffen möchten. Antragstellungen sind jederzeit möglich“.
Kommunale, staatliche und gemeinnützige Träger, die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen einrichten möchten, zeigen dies beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Ordnungsangelegenheiten an. Das Referat Ordnungsangelegenheiten beantragt dann die Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz.

Hintergrundinformationen zu den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen

 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sind Arbeitsgelegenheiten, die geflüchtete Menschen bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens an den deutschen Arbeitsmarkt heranführen. Die Arbeitsgelegenheiten richten sich an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mit einer schnellen Entscheidung im Asylverfahren rechnen können. Teilnehmen können volljährige, arbeitsfähige Asylbewerber. Nicht teilnehmen dürfen Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen sowie geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer.
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sind ein Arbeitsmarktprogramm des Bundes. Es wurde mit dem Integrationsgesetz vom Bundestag im Juli 2016 auf den Weg gebracht. Mit der Durchführung wurde die Bundesagentur für Arbeit beauftragt. Bundesweit können jährlich bis zu 100.000 Teilnehmerplätze gefördert werden. Das Programm hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2020.