Start Vogtland Gastwirt-Protest mit Teilerfolg
Artikel von: Sven Günther
24.04.2020

Gastwirt-Protest mit Teilerfolg

Die Mehrwertsteuer für Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Foto: pixabay.com

Hoffnungsschimmer für sächsische Gastronomen

Von Sven Günther
Region. Es war eine Regelung, die ohnehin nicht nachvollziehbar war. Genoss man in der Gaststätte ein Schnitzel, zahlte man 19 Prozent Mehrwertsteuer, nahm man es mit oder ließ es sich nach Hause liefern, waren nur 7 Prozent fällig.

Damit ist jetzt Schluss. Die Bundesregierung beschloss den niedrigen Steuersatz vom 1. Juli bis vorerst 30. Juni 2021 einzuführen. Die DEHOGA hatte das schon seit Oktober mit einer Online-Petition gefordert. Auch die Gastwirte hatte Druck gemacht, die Aktion “Leere Stühle” ins Leben gerufen, die heute (24. April) auch in Crottendorf und Chemnitz durchgeführt wird.

Mit einem Teilerfolg. Diese Forderungen der Wirte wurden erfüllt:

1.Gestaffeltes Kurzarbeitergeld – Betrifft alle, die das KUG für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen: Ab dem 4. Monat des Bezugs soll dieses auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen – längstens bis Ende 2020.

2.Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

3. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

Folgende große Probleme bleiben ungelöst:

1. Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ab 4. Monat

Mitarbeiter in der Gastronomie finanzieren sich aus Gehalt, Nacht- und Feiertagszuschlägen und Trinkgeldern. Das Kurzarbeitergeld ist nur ein Anteil des Gehaltes – damit können viele unserer Mitarbeiter ihre Kosten nicht bewältigen.

2. Mehrwertsteuer

Eine Senkung der MWST wäre für uns eine Möglichkeit, zukünftig Teile der Ausfallkosten wieder zurück zu verdienen. Darüber hinaus berücksichtigt sie nicht Betreiber von Bars, Diskotheken und Veranstalter. Die Begrenzung bis Juni 2021 ist aber dafür deutlich zu kurz – Bei weiterer Schließung fehlen die starken Feiertags- und Sommermonate, der Effekt würde dann in den tendenziell schwächeren Wintermonaten wirken und wäre vor dem Sommer 2021 schon wieder vorbei. Vorsichtige Berechnungen gehen davon aus, dass eine Refinanzierung über 6-7 Jahre erfolgen könnte.

3. Klarstellung der Regelungen zu Veranstaltungen und Größe fehlen. Dadurch haben alle Veranstalter, Künstler und Gastronomen keine Planungssicherheit.

4. Es bedarf weiterhin einer einfachen und eindeutigen Gutscheinregelung. Dies betrifft die Umwandlung von gekauften Tickets in Gutscheine, Gültigkeit nach gesetzlicher Regelung des BGB.

5. Noch immer gibt keine einheitlichen Bundeszuschüsse für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter.

Die Gastwirte: “Wir sagen an deutlich, wir wollen nicht anhäufen, wir wollen durch die Krise nicht reich werden, wir wollen überleben!”

Der DEHOGA Sachsen würdigt die Einigung des Koalitionsausschusses auf Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie und Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Von der Landesregierung erwartet der Branchenverband jetzt einen Rettungsfonds für den Mittelstand.

„Vor allen Dingen die Umsetzung der schon lange überfälligen Reduzierung der Mehrwertsteuer ist ein wichtiges Signal“, erklärt Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen. „Wir danken besonders unserem Ministerpräsidenten für seinen Einsatz auf Bundesebene und wissen, dass er sich auch für eine dauerhafte Senkung einsetzen wird.“ Denn erst wenn wieder Umsätze generiert werden, könne diese ihre Wirkung entfalten.

Die Durchsetzung eines Rettungsfonds auf Bundes- oder Landesebene bleibe weiter ganz oben auf der Agenda des Verbandes. „Ohne direkte Finanzhilfen werden es die meisten unserer Betriebe nicht schaffen“, warnt Klein. „Monatelang keine Umsätze bei weiterhin hohen Kosten, insbesondere hohen Pachten, verkraftet auch das gesündeste Unternehmen nicht.“

„Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes begrüßen wir prinzipiell“, so Klein. „Allerdings hoffen wir auch hier auf Nachbesserungen. Das Kurzarbeitergeld sollte sofort erhöht werden und nicht erst nach vier oder sieben Monaten, wenn sich die finanzielle Situation vieler Geringverdiener bereits dramatisch zugespitzt hat.“

Am Mittwoch hat der DEHOGA gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern der Landesregierung Empfehlungen für eine schrittweise Öffnung von Gastronomiebetrieben in Sachsen übergeben. Das sächsische Gastgewerbe sei, ähnlich wie der Einzelhandel, in der Lage die notwendigen Hygieneregeln und Kontaktvorgaben strikt umzusetzen, um die Infektionsketten nicht neu zu befeuern, so der Verband.