Start Erzgebirge Gemeinderäte befinden: Bürgerbegehren ist nicht rechtens
Artikel von: Redaktion
31.05.2018

Gemeinderäte befinden: Bürgerbegehren ist nicht rechtens

Die Gemeinderäte von Bad Schlema beschäftigten sich in der letzten Gemeinderatssitzung mit dem Bürgerbegehren der Bürgerinitiative “Wir sind Bad Schlema”. Foto: Birgit Hiemer

Nach dem begeisternden Festwochenende „100 Jahre Kurbetrieb im Schlematal“ ist längst wieder der kommunalpolitische Alltag in die Kurbadgemeinde eingezogen. Dabei stand die Gemeinderatssitzung vom 29. Mai unter einem besonderen Vorzeichen. Die Gemeindevertreter hatten darüber abzustimmen, ob das von der Bürgerinitiative „Wir sind Bad Schlema“ angestrebte Bürgerbegehren zur Frage der Vereinigung der Stadt Aue mit der Gemeinde Bad Schlema rechtens ist.

In namentlicher Abstimmung wiesen die Gemeinderäte mehrheitlich bei vier Gegenstimmen das Bürgerbegehren zurück. Damit stellten sie sich hinter ihren am 17. Dezember 2017 gefassten Beschluss: „Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Terminschiene für die Fusion der Gemeinde Bad Schlema mit der Großen Kreisstadt Aue zu einer gemeinsamen Stadt“. Dem folgte am 6. März 2018 ein Gemeinderatsbeschluss zur Annahme einer Vereinbarung zur Fusion beider Kommunen und zur Namensgebung „Aue-Bad Schlema“.

Bürgerbegehren im März 2018 eingereicht

Die Bürgerinitiative „Wir sind Bad Schlema“ zeigte am 23. März 2018 bei der Gemeinde ein Bürgerbegehren an und sammelte in der Folgezeit 1.030 gültige Unterstützerunterschriften. Allerdings setzt die sächsische Gemeindeordnung einen eindeutigen rechtlichen Rahmen für ein Bürgerbegehren. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung von Einspruchsfristen, eine hinreichende Begründung des Bürgerbegehrens, konkrete Kostendeckungsvorschläge oder eine mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Entscheidungsfrage. Weil diese und weitere Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren aus kommunalrechtlicher Sicht nicht gegeben sind, stand der Gemeinderat zwangsläufig vor der Entscheidung, das Bürgerbegehren abzulehnen.

Am Rande der Gemeinderatssitzung und in Presseveröffentlichungen wurde deutlich, dass die Bürgerinitiative „Wir sind Bad Schlema“ gegen diesen Gemeinderatsbeschluss Einspruch einlegen wird. hjs