Start Gerüchte zum Kindergeld: Was Eltern jetzt wissen sollten
Artikel von: Andre Kaiser
12.11.2015

Gerüchte zum Kindergeld: Was Eltern jetzt wissen sollten

Die Arbeitsagentur in Annaberg-Buchholz. Foto: André Kaiser
Die Arbeitsagentur in Annaberg-Buchholz.
Foto: André Kaiser

Chemnitz/ Annaberg-B. Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab 1.1.2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird.

Nun verbreiten sich gegenwärtig in sozialen Netzwerken Nachrichten wie ein Lauffeuer, in denen das Gerücht verbreitet wird, dass, wenn die Steuernummer nicht bis spätestens Ende Dezember den Familienkassen mitgeteilt wird, einem das Kindergeld gestrichen würde und die Bezüge für 2016 zurück gezahlt bzw. ein neuer Antrag gestellt werden müsste. Diese Gerüchte würden nicht zutreffen.

Angesichts der zunehmenden Diskussionen im Netz zur neuen Kindergeld-Regelung stellt die Bundesagentur für Arbeit jetzt richtig und erklärt:

Die Besorgnis ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. So ist es aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen. Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor. Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert.

Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationnummer fortgezahlt. Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-Identifikationsnummern wurden der Familienkasse noch nicht mitgeteilt, werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.

Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder über den Kindergeldantrag mit. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.

Eine Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.

Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Ihnen die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.”