Start Gerüchteküche um Mord in Aue kocht hoch
Artikel von: Redaktion
26.04.2018

Gerüchteküche um Mord in Aue kocht hoch

Stephan H., Terenc H. und Jens H. Foto: Facebook

Aue. Die Mörder von Christopher W. (27) scheinen gefasst. Am Mittwoch wurden Terenc H. (26) und Jens H. (21) verhaftet. Einen Tag später wurde auch der dritte dringend Tatverdächtige, Stephan H. (21), bei der versuchten Flucht in Görlitz geschnappt (WochenENDspiegel berichtete: https://www.regionalspiegel-sachsen.de/3-haftbefehle-nach-grausamen-mord-in-aue-erlassen/)

Screenshot von Terenc H.s Post bei Facebook

Seit der Meldung der ersten zwei Festnahmen am Mittwoch, kocht die Gerüchteküche vor allem in Aue – der Heimat des Opfers und der Verdächtigen- hoch. Innerhalb weniger Stunden gab es auf den Facebook-Seiten von Terenc H. und Jens H. bereits mehr als 300 Reaktionen – überwiegend Hasskommentare. Auch weitere Gerüchte zu den Tatumständen sind hier im Umlauf. So ist die Rede davon, dass das Opfer mit einem Bollerwagen an den späteren Fundort der Leiche transportiert worden sein soll.

Auch soll es Videos von der grausamen Ermordung des 27-Jährigen geben. Terenc H. fotografierte offenbar die Leiche am Fundort, verschickte diese Bilder per WhatsApp und alarmierte erst danach die Polizei. In der Öffentlichkeit gab er sich als trauernder Freund und postete noch am 19. April (einen Tag nach der Tat): „Ich vermisse dich so Seher Christopher“.

Polizei und Staatsanwaltschaft dazu:

Was sich konkret vor der Tat und unmittelbar danach ereignet hat, ist ebenso Gegenstand der weiterhin laufenden Ermittlungen, wie das Motiv der Tötung und die jeweilige Tatbeteiligung der drei jungen Männer. Ungeachtet dessen wurden sie gestern und am heutigen Donnerstag einer Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Chemnitz vorgeführt. Diese erließ gegen alle drei Haftbefehle. Sie befinden sich nunmehr in Justizvollzugsanstalten.

Wichtig!!! Hinweis der Redaktion. Es handelt sich um 3 Tatverdächtige. Sie sind im Verdacht die Tat begangen zu haben. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt auch hier die Unschuldsvermutung.