Start Grasschnitt an Fließgewässern
Artikel von: Olaf Haubold
10.08.2015

Grasschnitt an Fließgewässern

Anfallende pflanzliche Abfälle, wie Rasenschnitt, Gehölzschnitt und dergleichender, die auf dem Ufer- oder Gewässerrandstreifen von Fließgewässern abgelagert werden, beeinträchtigen die ökologischen Funktionen der Gewässer.

Zur Pflege der Gärten gehört auch das Mähen der Grünflächen. Die untere Wasserbehörde stellt wieder vielerorts fest, dass anfallende pflanzliche Abfälle wie Rasenschnitt, Gehölzschnitt und dergleichen auf dem Ufer- oder Gewässerrandstreifen der Fließgewässer abgelagert werden. Diese Ablagerungen sind rechtlich verboten, denn sie beeinträchtigen die ökologischen Funktionen der Gewässer, zu denen neben dem reinen Gewässerlauf auch die Ufer und Gewässerrandstreifen gehören. Sie verstoßen gegen das Sächsische Wassergesetz, das Wasserhaushaltsgesetz sowie gegen naturschutzrechtliche Schutzvorschriften.

Ablagerungen innerhalb des Ufers und des Gewässerrandstreifens beinhalten stets die Gefahr, abgeschwemmt zu werden und können dann zu Verstopfungen an engen Durchlässen und Verrohrungen führen. Überschreiten die Ablagerungen eine bestimmte Mächtigkeit (bei pflanzlichen Abfällen können bereits wenige Zentimeter genügen), wird die natürliche Verrottung durch einsetzende Gärung behindert, ähnlich wie in einem Gärfuttersilo. Die aus der zudem oft stinkenden Masse austretenden sauren Sickersäfte führen im Gewässer zur Sauerstoffzehrung, „Verpilzung“, Faulschlammbildung, Eutrophierung (Nährstoffanreicherung) und Beeinträchtigung der Tierwelt im Gewässer, beispielsweise im Extremfall zu einem Fischsterben. Letztlich verdrängen die Ablagerungen auch die natürliche Ufervegetation und fördern stattdessen Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln und Neophyten (eingeschleppte Pflanzen) wie das Drüsige Springkraut oder den Japanischen Staudenknöterich. Da die Wurzeln dieser Arten den Boden nicht genug stabilisieren, kann es bei Hochwasser leicht zu Uferabbrüchen und damit zu unerwarteten Gefahrenlagen für Unterlieger kommen.

Die untere Wasserbehörde fordert daher alle betroffenen Bürger auf, zukünftig die Ablagerung von pflanzlichen Abfällen an Gewässern zu unterlassen und das Material ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen.