Start Erzgebirge Günter Baumann (MdB, CDU): Deutsche Grenzen sofort sichern!
Artikel von: Sven Günther
14.01.2016

Günter Baumann (MdB, CDU): Deutsche Grenzen sofort sichern!

Günter Baumann (MdL, CDU): Deutsche Grenzen sofort sichern!
Günter Baumann (MdL, CDU): Deutsche Grenzen sofort sichern! Foto: CDU

CDU-Bundestagsabgeordnete fordern sichere deutsche Grenzen

Erzgebirge. Mehrere Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion stellten einen Antrag, in dem die sofortige Beendigung der unkontrollierten Migration nach Deutschland und eine verlässliche Sicherung deutscher Staatsgrenzen sowie die Zurückweisung illegal Einreisender verlangt wird. Unter ihnen ist auch Günter Baumann aus Jöhstadt. Am 26. Januar wird über den Antrag abgestimmt.
Baumann hatte dies bereits am 19. November auf einer Führungskräftetagung der Bundespolizei in Delitzsch verlangt.
www.wochenendspiegel.de berichtete: https://www.regionalspiegel-sachsen.de/baumann-unkontrollierten-zustrom-sofort-stoppen/

Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten im Wortlaut:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möge beschließen:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, zur weiteren Begrenzung des Flüchtlingszuzugs auf europäischer Ebene vor allem eine effektive Sicherung der Schengen-Außengrenzen, eine europäische Kontingentlösung und die Verteilung über Hot Spots zu vereinbaren.

Diese Maßnahmen sind wichtig, greifen aber noch nicht bzw. werden auch nicht schnell greifen. Solange aber nicht sichergestellt ist, dass die Schengen-Außengrenzen umfassend geschützt sind, muss eine verlässliche Sicherung der deutschen Staatsgrenzen erfolgen.

Hierzu ist eine vollständige grenzpolizeiliche Kontrolle und Registrierung aller nach Deutschland Einreisenden erforderlich. Diese Maßnahmen müssen durch die Bundespolizei auch auf die „grüne Grenze” ausgedehnt und illegale Grenzübertritte unterbunden werden.

Wer aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen sicheren Drittstaat nach Deutschland reist, hat gemäß Artikel 16a, Absatz 2 GG keinen Asylanspruch. Zurückweisungen nach §18 Asylverfahrensgesetz sind deshalb zumindest bei denjenigen vorzunehmen, bei denen keine offenkundigen, zwingenden humanitären Gründe für eine Einreise sprechen. Dies trifft vor allem auf allein reisende junge Männer zu, bei denen, ebenso wie bei Personen mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft, die Einreise zu verweigern ist.“