Start Hund ohne Fahrschein - Gefängnis
Artikel von: Sven Günther
06.09.2021

Hund ohne Fahrschein – Gefängnis

Die Kontrolle einer 23-Jährigen am Sonntag (5. September) in einem Zug auf der Linie Dresden – Hof endete für sie im Gefängnis. Foto: AdobeStock

Aus dem Zug in den Knast

Region. Weil sie für den von ihr mitgeführten Hund kein Ticket vorweisen konnte, hatte das Bahnpersonal am Sonntag (5. September) die Bundespolizei gerufen, damit diese die Personalien der deutschen Staatsangehörigen für die Fahrpreisnacherhebung feststellt. Bei der in diesem Zusammenhang durchgeführten fahndungsmäßigen Überprüfung kam heraus, dass zur Person zwei Haftbefehle vorliegen.

Das Amtsgericht Leipzig hatte sie wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 13 Euro verurteilt, das Amtsgericht Borna Sitzungshaftbefehl erlassen, weil die Angeklagte nicht zu einer Hauptverhandlung wegen einer ihr vorgeworfenen Körperverletzung erschienen war.

Die Frau aus Leipzig kam in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Gegen sie bestand zudem noch eine Aufenthaltsermittlung wegen einer weiteren Straftat.

Darüber hinaus erstatteten die Bundespolizisten Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen