Start IG BAU fordert "Sündenregister" für Lohn-Preller
Artikel von: Andre Kaiser
13.01.2022

IG BAU fordert “Sündenregister” für Lohn-Preller

Unsaubere Praktiken im Visier: Das Hauptzollamt Erfurt, das auch für den Erzgebirgskreis zuständig ist, hat im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres 1.494 Arbeitgeber in der Region kontrolliert. Foto: IG BAU

Region. Insgesamt 1.494 kontrollierte Arbeitgeber, 861 Verfahren, Bußgelder in Höhe von rund einer Million Euro, davon 280.000 Euro im Baugewerbe. Das ist das Ergebnis der Fahnder des Hauptzollamtes Erfurt im ersten Halbjahr 2021. Vor allem hatten es die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Verstöße gegen geltende Mindestlöhne abgesehen. “Allein Baufirmen bekamen 482 Mal Besuch von Beamten des Zolls”, so die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Diese beruft sich dabei auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne) und der darauf folgenden Antwort des Bundesfinanzministeriums.

„Die Zahlen zeigen, dass es viele Firmen mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Sowohl bei den speziellen Branchenmindestlöhnen wie auf dem Bau als auch beim gesetzlichen Mindestlohn“, kritisiert Andreas Herrmann, Bezirksvorsitzender der IG BAU Südwestsachsen. Im Hinblick auf die Pläne der Berliner Ampel-Koalition, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anzuheben, fordert der Gewerkschafter einen „höheren Kontroll-Druck“ und eine Aufstockung des Personals.
„Klettert der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro und bleibt es gleichzeitig bei der bisherigen Kontrollquote, ist die Gefahr für Arbeitgeber, bei Mindestlohnverstößen ertappt zu werden, verschwindend gering. Da muss man dann schon von reinen ,Placebo-Kontrollen‘ sprechen“, so Herrmann.

Wie das Statistische Bundesamt ausführe, würden in Deutschland 7,2 Millionen Beschäftigte von einer Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro profitieren. „Das sind 7,2 Millionen Lohntüten, auf die der Staat zusätzlich einen Blick werfen muss“, betont er.

Ein weiteres Problem: Das „staatliche Zuständigkeits-Wirrwarr“ bei den Kontrollen, welches häufig dazu führe, “dass Missstände ungeahndet bleiben. So ist etwa die Arbeitsschutzbehörden, die über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Standards bei Unterkünften ausländischer Beschäftigter wacht, personell unterbesetzt. Außerdem hat sie im Zuge der Pandemie weitere Aufgaben – wie die Kontrolle der Homeoffice-Verordnung – bekommen. Die FKS des Zolls hingegen kümmert sich um die Prüfung von Lohn- oder Steuerabrechnungen. Bei Verstößen verhängt die FKS zwar Sanktionen gegen die Firmen. Bauarbeiter müssen sich dann aber um den Lohn, um den sie geprellt wurden, selbst kümmern”, prangert der Gewerkschafter an.

Seine Forderung: „Perspektivisch brauchen wir eine staatliche Arbeitsinspektion, die als übergeordnete Behörde die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften sicherstellt. Eine solche ‘Arbeitskontrolle aus einer Hand’ hat sich etwa in Frankreich und Spanien bewährt. Entscheidend ist hierbei, die Tarifpartner zu beteiligen. Wenn Gewerkschaften oder Betriebsräte Hinweise an die Arbeitsinspektion herantragen, muss dies ebenfalls zu Ermittlungen führen. Außerdem muss die Behörde etwa bei Mindestlohnverstößen Nachzahlungen an Beschäftigte veranlassen dürfen.”

Wenn es nach der IG BAU geht, würden zudem auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. Herrmann abschließend: „Wir brauchen ein ,Sündenregister‘ für Schwarzarbeit – eine öffentliche Kartei, in der die Betriebe aufgelistet werden, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohn-Prellerei beruht“.