Start Vogtland IHK & DEHOGA fordern offene Hotels- und Gaststätten!
Artikel von: Sven Günther
28.04.2020

IHK & DEHOGA fordern offene Hotels- und Gaststätten!

Auch die Gastwirte setzen sich mit der Aktion “Leere Stühle” für Lockerungen ein. Hier protestieren Randy Reichel (Eventhaus Bärenstein) und Thomas Fischer (Papperla Pub Annaberg. Am Freitag gibt die nächste Aktion 11 Uhr an der Freilichtbühne am Fichtelberg. Foto: Sebastian Paul Sebastian Paul

IHK/DEHOGA-Fahrplan Richtung Normalität

Region. Die Sächsischen Industrie- und Handelskammern fordern gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gastgewerbeverband Sachsen e. V. (DEHOGA) in einem Schreiben an MP Michael Kretschmer dringend notwendige Perspektiven für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen zu erwirken. Darin wird für einen mehrere Stufen der Öffnung umfassenden Plan geworben.

Dieser sieht in der ersten Stufe Lockerungen schon ab dem 4. Mai bspw. für Ferienwohnungen und andere Formen des Beherbergungsgewerbes sowie Dauercamping vor. Auch die Öffnung von Gasträumen und Freisitzen wird unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen angeregt. In Abhängigkeit der Entwicklung der Infektionsrate sollen zwei weitere Stufen in zeitlichen Abständen mit weiterführenden Schritten z. B. für kleine Veranstaltungen, Familienfeiern, kulturellen Gesellschafts- und Sportveranstaltungen oder Fitness- und Sportstudios sowie Spielplätzen bis hin zu Bars, Diskotheken, Clubs und Sauna- und Wellnesslandschaften folgen.

Noch sind die Auswirkungen der tourismuswirtschaftlichen Folgen derzeit nicht vollständig abschätzbar, aber die Branche wird noch Jahre unter den Auswirkungen zu leiden haben. Allein im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es im Freistaat Sachsen mehr als 9.000 Unternehmen. Rund 50.000 Arbeitsplätze sind unmittelbar und tausende mittelbar von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen.

In einem weiteren Schreiben an das zuständige Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt formulierten die Sächsischen IHKs zudem die Erwartungen für weitere Lockerungen der Corona-Schutz-Verordnung auch für andere Branchen, selbstverständlich unter Festlegung von Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln, Personenbeschränkungen und weiteren Verhaltensvorschriften. So müssen aus Sicht der Wirtschaft auch Handel, Dienstleistungsbetriebe, Bildungseinrichtungen, Freizeit- und Tourismuswirtschaft u. a. rasch von angemessenen Verbesserungen profitieren.

So sollten im Handel ab sofort die Öffnung der kleinen Geschäfte in den Vorkassenzonen des Lebensmitteleinzelhandels und eine Verkaufsflächenreduzierung auf 800 m² mit anschließender Ladenöffnung möglich sein. Von der neuen Corona-Schutz-Verordnung erwarten die IHKs dann die Öffnung des kompletten Einzelhandels inklusive der Einkaufszentren, wenn dabei die Hygieneauflagen eingehalten werden und dafür Sorge getragen wird, dass sich auf 20 m² Fläche maximal ein Kunde befindet.

Hans-Joachim Wunderlich, Hauptgeschäftsführer IHK Chemnitz: „Es ist wichtig, dass nach den hoffnungsvollen Worten der letzten Tage endlich auch Taten folgen, damit die Betriebe Planungssicherheit haben und dank eines zeitlichen Vorlaufs die Öffnung ihrer Unternehmen vorbereiten können.“

Die Forderungen und Erwartungen der IHK Chemnitz an die Landesregierung finden Sie unter www.chemnitz.ihk24.de/forderungen-ihk