Start Chemnitz Insolvenzplan beim CFC steht fest
Artikel von: Judith Hauße
02.10.2020

Insolvenzplan beim CFC steht fest

Foto: Archiv

Der Insolvenzplan des Chemnitzer FC e.V. ist aufgestellt. Das teilte der Verein am Donnerstag mit. „Wir haben die letzten Wochen sehr intensiv und in Ruhe an unserem Schuldnerinsolvenzplan arbeiten könne”, erklärte Romy Polster, Vorstandsvorsitzende des Chemnitzer FC e.V.

Zuletzt seien laut Verein noch die steuerlichen Aspekte aus den Jahren 2018 und 2019 aufzuarbeiten gewesen. Aktuell stehen die Steuerbescheide des Finanzamtes aber noch aus. „Wir rechnen damit, dass wir bis Ende Oktober den dann endgültigen Insolvenzplan bei Gericht einreichen können“, so Polster weiter. Ein endgültiges Ende der Insolvenz erhoffe sie sich im ersten Quartal 2021.  Gleichzeitig dankte Polster insbesondere Insolvenzanwalt Oliver Junghänel und Steuerberater Andreas Haase für die gute Zusammenarbeit, ohne Erwähnung von Insolvenzverwalter  Klaus Siemon.

Nachdem das Amtsgericht den Insolvenzplan auf Plausibilität geprüft hat, folgt die sogenannte Niederlegungsfrist. In diesem Zeitrahmen haben alle Gläubiger die Möglichkeit, den Insolvenzplan einzusehen. Parallel muss der Vorstand des Chemnitzer FC e.V. ein Votum der Mitgliederversammlung zur Fortführung des Vereins einholen. „Es muss ein sogenannter Fortführungsbeschluss des Vereins dem Insolvenzplan beigefügt werden. Dieser bekundet, dass der Verein nach der Insolvenz weiterbestehen soll und kann. Darüber hat das höchste Gremium unseres Vereins, also die Mitgliederversammlung, zu entscheiden“, sagt Polster.

Zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 werde es daher bereits Mitte November kommen. Der dort gefasste Beschluss muss bei Gericht noch vor dem gerichtlich festgesetztem Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan vorliegen.

Danach wird die Gläubigerversammlung stattfinden, die dem Plan letztendlich zustimmen muss. Nach einer 14- tägigen Rechtsmittelfrist erhält der Insolvenzplan die gerichtliche Bestandskraft. Romy Polster: „Erst zu diesem Zeitpunkt stehen die Beträge fest, die an die Gläubiger und die Masse zu zahlen sind. Wenn alles nach dem Zeitplan läuft, könnten noch im Dezember die ersten Ausschüttungen vorgenommen werden.“

Die Mitglieder, Fans und Unterstützer des Chemnitzer FC hatten in einer beispielhaften Rettungsaktion innerhalb weniger Wochen über 540.000 Euro gesammelt. Dadurch konnten überhaupt erst die erforderlichen Mittel für die Beendigung des Insolvenzverfahrens mittels Insolvenzplan nachgewiesen werden. Das durch die Fans, Mitglieder und Unterstützer eingezahlte Geld liegt für diesen Zweck bis zur Ausschüttung sicher auf dem durch die Rechtsanwaltskanzlei Elsner & Appel verwaltetem Treuhandkonto. „Nach aktuellem Stand werden wir mit dem vorhandenen Geld auskommen. Ich möchte an dieser Stelle jedem erneut versichern: Das Geld ist sicher. Die Ausschüttung erfolgt nur in der Größenordnung, wie es das Gericht festsetzt”, erklärt Polster, die vor allem auch noch einmal allen Fans und Mitgliedern, den Sponsoren und Unterstützern sowie allen Gremien-Mitgliedern ein großes Dankeschön aussprach.