Start Erzgebirge Keine Zuflucht für Frauen?
Artikel von: Andre Kaiser
02.11.2018

Keine Zuflucht für Frauen?

Symbolfoto: pixabay

Region. „Der Erzgebirgskreis ist der einzige sächsische Landkreis, in dem es keine Frauenschutzeinrichtung gibt. Betroffenen Frauen und ihren Kindern bleibt dieser sichere Weg, heraus aus Gewalt und Brutalität, verwehrt. Sie sind stattdessen gezwungen, ihr Umfeld zu verlassen und sich Hilfe in anderen Landkreisen zu suchen. Ein untragbarer Zustand“, kritisiert der Landesfrauenrat Sachsen e.V. die gegenwärtige Situation im Erzgebirge und startete vor etwa einem halben Jahr die Onlinepetition „Für eine Frauenschutzeinrichtung im Erzgebirgskreis!“. Diese richtet sich direkt an Landrat Frank Vogel und wurde bis heute (Stand: 02.11.2018) von mehr als 1.440 Menschen befürwortet. „Doch es müssen noch mehr werden! Bitte unterstützen Sie unsere Forderung, dass es in Sachsen endlich eine flächendeckende Versorgung mit Frauenschutzeinrichtungen gibt – zum Schutz der Betroffenen und für den dringend benötigten Ausbau der Plätze insgesamt“, wirbt der Verein für seine Petition.

Diese läuft nun noch etwa zwei Wochen und soll dann im Rahmen der Sächsischen Frauenwoche, der Aktionswoche des Vereins mit mehr als 60 Aktionen zum Motto „Gewalt beginnt nicht mit Schlägen“ (16. bis 26.11.2018) schließlich am 23. November 2018 auf dem Markt in Aue im Rahmen einer Ausstellung, die auf Erscheinungsformen und Folgen häuslicher Gewalt aufmerksam macht, um 13.30 Uhr an den Landrat des Erzgebirgskreises Frank Vogel übergeben werden.

Gegenüber WochenENDspiegel Erzgebirge bezog das Landratsamt zu den Vorwürfen des Vereins jetzt Stellung und erklärte: „Der Erzgebirgskreis hält gegenwärtig keine Schutzeinrichtung vor, da in allen uns bekannten Krisensituationen eine adäquate  Unterbringung gewährleistet werden konnte. Bislang war die Vorhaltung einer Schutzeinrichtung aus Sicht des Landratsamtes nicht zu realisieren, da eine konkrete Bedarfslage auch nach erfolgter Abstimmung mit den vier Polizeirevieren im Erzgebirgskreis nicht gegeben war. Der Erzgebirgskreis wird auch die Petition des Landesfrauenrates in den Prozess der weiteren Erörterung zu dieser Thematik mit einbeziehen. Hinzuweisen ist jedoch bereits jetzt, dass die Standorte von Schutzeinrichtungen im Interesse des Charakters solcher Einrichtungen grundsätzlich nicht öffentlich gemacht werden.“

Hier der Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-frauenschutzeinrichtung-im-erzgebirgskreis

Weitere Informationen zum Verein, seiner Arbeit und zu den Aktionen erhält man auch unter www.landesfrauenrat-sachsen.de im Internet.