Start Zwickau Kitzrettung aus der Luft
Artikel von: Björn Wagener
26.05.2023

Kitzrettung aus der Luft

Mit seiner 3.500 Euro teuren Drohne bewahrt Thomas Wolf Jungtiere vor dem sicheren Tod. Foto: Andreas Kretschel

Per Wärmebildkamera spürt Thomas Wolf den Nachwuchs auf

Langenchursdorf. Gemeinsam mit dem Jagdpächter Michael Schönherr rettete Drohnenpilot Thomas Wolf aus Meerane ein Rehkitz vor dem sicheren Tod, das sich in etwa einem Meter hohem Gras versteckt hatte. Elterntiere legen ihren Nachwuchs immer an einer vermeintlich geschützten Stelle ab, zum Beispiel im hohen Gras einer Wiese. Dort sind die Kitze zwar weniger in Gefahr durch andere Wildtiere – wie zum Beispiel den heimischen Rotfuchs -, aber der Mensch wird zur Gefahr für die Kitze. Denn statt bei Gefahr zu fliehen, ducken sich die Jungtiere und bleiben regungslos am Boden liegen. So wird bundesweit immer wieder eine hohe Zahl von schwer verletzten oder gar getöteten Jungtieren von Landwirten und Jagdpächtern durch Mäharbeiten registriert. Durch die Maßnahmen der Freiwilligen Kitzretter sinkt diese Zahl glücklicherweise seit Jahren.

Um den Geruch des Menschen nicht zu übertragen, wird das Kitz zusätzlich mit einer großen Menge Gras abtransportiert. Foto: Andreas Kretschel

Spezielle Drohne hilft bei der Suche

Während das Absuchen einer Wiese früher mit hohem Personal- und Zeitaufwand verbunden war, ist dies heute mit speziellen Drohnen eine Sache von ein paar Minuten. Die mit einer Wärmebildkamera ausgestatteten Fluggeräte können Rehkitze anhand ihrer Wärmesignatur auch im hohen Gras relativ leicht entdecken. Im Anschluss setzt man die Jungtiere an einer sicheren Stelle im Umkreis wieder aus.

Bund fördert Kitzrettung

Auch auf Bundesebene ist das Thema Kitzrettung inzwischen angekommen. Wie der Deutsche Jagdverband bereits im März 2023 bekannt gab, fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auch weiterhin die Anschaffung der Spezialtechnik. Bis zu 60 Prozent der Kosten trägt der Bund. Anträge auf Förderung nimmt man noch bis zum 30. Juni 2023 entgegen. Als berechtigt sieht das Ministerium dabei Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen sowie Kitzrettungsvereine.