Start Chemnitz Krankenhausstrukturgesetz: Das kranke System
Artikel von: Redaktion
17.09.2015

Krankenhausstrukturgesetz: Das kranke System

Ein wirkliches Wundermittel ist das geplante Krankenhausstrukturgesetz eher nicht. Stattdessen macht es die Kliniken noch kränker. Foto: bluedesign; thodonal/Fotolia;Montage

Region. Es klingt doch auch zu schön um wahr zu sein. Die Qualität der Patientenversorgung soll mit Hilfe des Krankenhausstrukturgesetzes verbessert, gleichzeitig die Krankenhäuser finanziell unterstützt und nicht zuletzt das Personal entlastet werden.  Doch es scheint, als wäre es statt einer wirklichen Wunderpille für die Krankenhäuser eher ein Placebo, die am Ende zu Lasten aller geht.  Statt einer Finanzspritze für die Krankenhäuser wartet eher eine finanzielle Abspeckkur, die nicht zuletzt Qualität und Quantität leiden lassen.

„Wir betrachten das geplante Krankenhausstrukturgesetz sehr kritisch, da es vor allem mittelgroßen Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung die erforderlichen Ressourcen nicht zur Verfügung stellt und somit künftig eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gefährdet“, erklärt Michael Veihelmann, Theologischer Geschäftsführer der Zeisigwaldkliniken Bethanien. „Werden die Inhalte des Krankenhausstrukturgesetzes wie geplant umgesetzt, so ist dadurch eine flächendeckende Patientenversorgung auf hohem Niveau gefährdet. Lösungen, mit denen sich wesentliche Herausforderungen in den Krankenhäusern meistern ließen, werden durch den Gesetzesentwurf behindert, statt sie zu fördern“, gibt Michael Veihelmann kritisch zu bedenken. Mit seiner Meinung ist er auch nicht allein

Sorgen bereitet das Gesetz in der vorliegenden Form auch Rüdiger Glaß, Geschäftsführer des Zwickauer Heinrich-Braun-Krankenhauses.  Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechtnet damit, dass im Jahr 2017 den Krankenhäusern rund eine Milliarde Euro Mittel entzogen werden. Dies würde für das Heinrich-Braun-Klinikum ca. 0,75 Millionen Euro Mittelentzug bedeuten.
„Ein weiterer entscheidender Punkt wird die Frage nach der Qualität sein“, gibt Glaß zu bedenken.

„Vom vorhandenem Budget wird was weggenommen. Damit wird der Bestand der Grund- und Regelversorger gefährdet. Diese Entwicklung kann zu einem Krankenhaussterben in der Fläche führen“, macht auch Stephan Lazarides, Geschäftsführer der DIAKOMED Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH in Hartmannsdorf deutlich.

Mehr Pflege?
Das Pflegestellenförderprogramm will für drei Jahre rund 660 Mio. für Neueinstellungen in der Pflege bereitstellen. Dies entspricht etwa 6.000 Stellen deutschlandweit. Bei nahezu 2.000 Kliniken im Bundesgebiet bedeutet dies rein rechnerisch etwa drei Stellen je Krankenhaus. Von einer Entlastung kann man da nicht sprechen. Nicht betrachtet werden zudem die Folgekosten nach auslaufender Förderung und die tariflichen Entwicklungen beim Klinikpersonal insgesamt. Die Forderungen nach steigenden Gehältern des Marburger Bund für die Ärzte und von Verdi für die Pflege spiegeln sich in der Vergütung der Krankenhausleistungen nicht wider.

Kostenfaktor Personal?
Dabei nimmt mit rund 60 % das Personal bereits jetzt den größten Kostenfaktor in Kliniken ein. Zu den Vorschlägen zur Vergütung (Mengensteuerung) und deren Auswirkungen auf das Alltagsgeschäft der Pflegekräfte und Ärzte sagte Rüdiger Glaß: „Der Aspekt der Mehrleistungen wird kritischer betrachtet. Erbringen wir als Klinikum zukünftig mehr Leistungen, als die mit den Kostenträgern vereinbarten, wird es dafür schmerzhafte Abschläge in der Vergütung geben. Wenn wir die Entwicklung der Fallzahlen betrachten, so gingen diese in den vergangenen Jahren stetig nach oben – dies ist unter anderem der demografischen Entwicklung geschuldet.“ Einerseits  will das HBK diesem Versorgungsauftrag für die Region nachkommen, andererseits wird es in der Leistungsfähigkeit durch Abschläge in der Vergütung beschränkt.

Erstmal abwarten?
Eine abwartende Haltung nehmen die Paracelsus-Kliniken ein. „Auf Grund der sich fast täglich wandelnden Informationen und Änderungsvorschlägen in der Politik zum KSG sind gegenwärtig inhaltlich seriöse Aussagen dazu von uns leider nicht zu treffen“, so Jens Lott, Unternehmenskommunikation & Marketing Paracelsus-Kliniken Sachsen. „Da wir Patientensicherheit an oberste Stelle setzen, gilt dies auch für Aussagen zu noch nicht getroffenen Vorentscheidungen zu Inhalten des KSG.“

Droht Krankenhaussterben?
Kritik zum Gesetz kommt auch von Stephan Lazarides, Geschäftsführer der DIAKOMED Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH. Seinen Worten nach nimmt die Unterfinanzierung der Krankenhäuser weiter zu. „Vom vorhandenem Budget wird was weggenommen. Damit wird der Bestand der Grund- und Regelversorger gefährdet“, sagte Stephan Lazarides. „Im Extremfall kann diese Entwicklung zu einem Krankenhaussterben in der Fläche führen.“

Schon jetzt sieht es bei der Finanzierung der Krankenhäuser nicht rosig aus. Ein Beispiel dafür ist laut Lazarides die Notfallversorgung. „Diese haben die meisten Krankenhäuser. Jetzt erhalten wir 30 Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung pro Fall. Wir haben aber strukturelle Kosten von 120 Euro pro Fall. Um die Kosten zu decken machen wir eine Querfinanzierung“, erläuterte Stephan Lazarides. Erhält das Krankenhaus noch weniger Geld, dann ist diese Querversorgung in Gefahr.
Zum 01.01.2017 soll der Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 % jeder abgerechneten DRG (Fallpauschale) ersatzlos wegfallen. Damit wird die wirtschaftliche Basis der Krankenhäuser weiter eingeschränkt. Für das Diakoniekrankenhaus bedeutet das einen Verlust in Höhe von rund 255.000 Euro. Dennoch muss es die gleichen Leistungen bringen wie bisher.

Gehört der umsorgte Patient bald der Vergangenheit an? Foto: KKH
Gehört der umsorgte Patient bald der Vergangenheit an? Foto: KKH

Sind Patienten nur Fälle?
Die Kalkulation der Fallpauschalen (DRG’ s) berücksichtigt nicht die tatsächlichen Kosten, die bei der Behandlung entstehen. Vor allem werden die Personalkosten, die im Krankenhaus bei ca. 70 % der Fixkosten liegen, nicht komplett berücksichtigt. Das vorgesehene Pflegestellenförderprogramm ist nicht durchfinanziert und führt zu Mehrkosten in den Krankenhäusern aufgrund des geforderten Eigenanteils in Höhe von 10 Prozent. „Mit dem Förderprogramm wird aber wenigstens zugegeben, dass es in den Krankenhäusern zu wenig Pflegekräfte gibt“, meint der Geschäftsführer.

Was wird gefordert?
Lazarides und seine Kollegen fordern deshalb, dass der bisherige Versorgungszuschlag erhalten bleiben soll, weil schon jetzt die Finanzierung nicht ausreichend ist.
Die jeweiligen tariflichen Steigerungen der Personalkosten müssen zu 100 % den Krankenhäusern refinanziert werden. Entweder durch entsprechende Zuschläge zu den bestehenden 1196 Fallpauschalen oder einer Vollkosten-Kalkulation der jeweiligen DRG. Der Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 % muss erhalten bleiben. Der Landesbasisfallwert darf nicht mengenabhängig reduziert werden (gedeckelt). Die jährlichen Kostensteigerungen müssen den Krankenhäusern zu 100 % refinanziert werden.

Verdient die Reform den Namen?
„Die Krankenhäuser leisten bereits jetzt eine qualitätsgerechte, auf höchstem Niveau angelegte Arbeit am Patienten. Nur mit einer Reform, die diesen Namen auch verdient, sind die Krankenhäuser auch zukünftig in der Lage ihr Leistungsversprechen den Bürgern gegenüber einlösen zu können“, informierte die Sächsische Krankenhausgesellschaft, der auch das Hartmannsdorfer Krankenhaus angehört. Das Gesetz darf ihrer Meinung nach nicht dazu führen, das Standorte geschlossen werden und die Krankenhausleistung für den Bürger eingeschränkt wird. Die Bereitstellung und Versorgung mit stationärer Krankenhausleistung muss auch zukünftig eine Aufgabe der Daseinsvorsorge des Staates bleiben.

Aktionstag
Am 23. September 2015 findet ein Aktionstag „Krankenhaus-Reform – So nicht!“ am Brandenburger Tor in Berlin mit erwarteten 10.000 Teilnehmern statt, der von bundesweiten Aktionen der Krankenhäuser vor Ort begleitet wird.

Ein Interview mit dem Chef des Mittweidaer Krankenhauses, in dem dieser kein Blatt vor den Mund nimmt, lesen Sie hier: https://www.regionalspiegel-sachsen.de/krankenhauschef-probleme-werden-noch-verschaerft/

Von Stephanie Ihle und Uwe Wolf