Start Vogtland Kurzarbeit: Zwei-Schicht-System und Wochenend-Arbeit!
Artikel von: Sven Günther
09.04.2020

Kurzarbeit: Zwei-Schicht-System und Wochenend-Arbeit!

Um die Anträge aus 28.500 sächsischen Betrieben auf Kurzarbeit bis heute (9. April) zu bearbeiten, wurde in der Arbeitsagentur im Zweischichtsystem und am Wochenende gearbeitet. Foto: pixabay.com

28.500 Firmen beantragten bis Ende März Kurzarbeit

Region. Überstunden, Wochenendarbeit, Zweischicht-System. Bis heute (9. April) wollten die Arbeitsagenturen die bis Ende März aus 28.500 sächsichen Firmen eingegangenen Anträge auf Kurzarbeit bearbeitet haben. Geschafft! Die meisten Bescheide sind schon zugestellt, einige sind noch auf dem Postweg und dürften die Betriebe zeitnah erreichen. Darüber hinaus sind viele weitere Tausend neue Anzeigen eingegangen. Die Bearbeitung dieser Anzeigen und der in der Folge eingehenden Abrechnungen zum Kurzarbeitergeld haben jetzt höchste Priorität.

„Ich bin froh, dass die sächsischen Unternehmen das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen und damit die Arbeitsplätze der Menschen in Sachsen sichern. Das ist viel besser, als wenn Mitarbeiter gekündigt werden. Genau deshalb haben unsere Mitarbeiter sich voll darauf konzentriert, die Anzeigen zu bearbeiten. Ich gebe zu, es war ein sehr ambitioniertes Ziel, dass wir dank des hohen Engagements erreicht haben. Dennoch habe ich großen Respekt vor dem, was vor uns liegt – ein großer Berg an Arbeit. Anfang April sind viele weitere tausend Anzeigen postalisch eingegangen. Zusätzlich erhalten wir jetzt immer mehr Leistungsanträge auf Kurzarbeitergeld mit Abrechnungslisten. Diese werden wir jetzt auch bearbeiten – denn das Geld darf nicht im Schaufenster liegen“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.

Die Fakten:

• Fast vier von zehn Betrieben haben Kurzarbeit angezeigt
Laut der aktuell vorliegenden Sondererhebung sind bis 6. April insgesamt etwa 43.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei den sächsischen Arbeitsagenturen eingegangen. Das sind rund 39 Prozent aller rund 111.500 Betriebe in Sachsen. Im Kammerbezirk Chemnitz – der Region Südwestsachsen – haben rund 17.700 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. In der Leipziger Region, welche die Arbeitsagenturregionen Leipzig, Oschatz und Riesa abbildet, sind im März rund 12.400 Anzeigen eingegangen. In den ostsächsischen Arbeitsagenturregionen Bautzen, Dresden und Pirna waren es 12.900 Anzeigen.

• Nahezu alle Branchen von Kurzarbeit betroffen
Von Kurzarbeit sind nahezu alle Wirtschaftsbereiche betroffen. Die meisten Anzeigen kamen aus der Gastronomie, dem Einzelhandel und den Autohändlern. Aber auch Betriebe in der Beherbergung, den verschiedensten Dienstleistungsbereichen und Reisebüros sind häufig von einem Arbeitsausfall betroffen. Darüber hinaus sind die Automobilindustrie und deren Zulieferer von Kurzarbeit betroffen, weil Bänder stillstehen oder Teile zur Weiterverarbeitung fehlen.

• Betriebe müssen in Vorleistungen gehen
Erst, wenn die Anzeige auf Kurzarbeitergeld bewilligt wurde, können die Unternehmer den Antrag zur Auszahlung einreichen, um den tatsächlichen Arbeitsausfall monatlich nachträglich abzurechnen. Damit müssen die Unternehmer im Rahmen der normalen Gehaltsabrechnung in Vorleistung gehen und erhalten das ausgezahlte Kurzarbeitergeld erst anschließend erstattet. Über die Online-Angebote (eService) der BA können die Betriebe die Anzeige und auch die Abrechnung von Kurzarbeitergeld schnell und sicher durchführen.

• Anrufe zum Bearbeitungsstand vermeiden
Damit die Mitarbeiter in den Bearbeitungsteams die Zeit haben, um die Anzeigen und Anträge zu bearbeiten, soll möglichst auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand verzichtet werden. Aktuell laufen die Arbeiten auf Hochtouren.