Start Erzgebirge Landesregierung prüft das Disziplinarverfahren
Artikel von: Redaktion
25.07.2018

Landesregierung prüft das Disziplinarverfahren

Bürgermeister Kai Wilhelm in der Kindertagesstätte Schwarzwinkel. Foto: Archiv Wochenendspiegel

Nach Einleitung des Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister der Gemeinde Schönheide, Herrn Kai Wilhelm, mit Verfügung vom 28. Februar 2018 wurden in den letzten Wochen umfangreiche behördliche Ermittlungen durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Erzgebirgskreis geführt, wobei weitere schwerwiegende Vorwürfe von Dienstpflichtverletzungen bekannt geworden sind. Parallel dazu werden die strafrechtlich relevanten Sachverhalte durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz bearbeitet.

Aufgrund der Schwere des Dienstvergehens gemäß § 13 Abs. 1 Sächsisches Disziplinargesetz (SächsDG) und des eingetretenen Vertrauensverlusts seitens des Dienstherrn sowie der Allgemeinheit ist der Orientierungsrahmen bei der Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gemäß § 13 Abs. 2 SächsDG bis zur Entfernung aus dem Dienst eröffnet.

Die abschließende Entscheidung über die hierfür notwendige Erhebung einer Disziplinarklage obliegt nach § 34 SächsDG der obersten Dienstbehörde. Im Rahmen der Disziplinarbefugnis wurde nunmehr der gesamte Vorgang zuständigkeitshalber an die Landesdirektion Sachsen übergeben. Ebenso hat diese über die weiterführende Maßnahme einer vorläufigen Dienstenthebung im Sinne des § 38 Abs. 1 SächsDG zu befinden. Erst in diesem Zusammenhang kann nach § 38 Abs. 2 SächsDG die teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge angeordnet werden.

Es wird wiederholt um Verständnis gebeten, dass aufgrund des Persönlichkeitsschutzes von Herrn Bürgermeister Wilhelm detailliertere Auskünfte durch das Landratsamt Erzgebirgskreis nicht erteilt werden können.