Start Mittelsachsen Landkreis Mittelsachsen: Corona-Lockerungen werden zurückgenommen
Artikel von: Constanze Lenk
21.03.2021

Landkreis Mittelsachsen: Corona-Lockerungen werden zurückgenommen

Am 21. März meldete das Gesundheitsamt für Mittelsachsen 98 neue Fälle. Damit steigt die Gesamtzahl auf 16.780. Davon entfallen 6.978 Fälle auf den Altkreis Freiberg, 3.362 auf den Altkreis Döbeln und 6.440 auf den Altkreis Mittweida. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut RKI bei 128,6. In den Krankenhäusern werden 33 Covid-Patienten behandelt, davon sieben beatmet.
Seit drei Tagen liegt damit der Inzidenzwert im Landkreis bei über 100. Deshalb muss der Landkreis seine Lockerungen aufheben. Die vom Landkreis per Allgemeinverfügung erlassenen Lockerungen treten ab Dienstag außer Kraft. Das betrifft das Termineinkaufen (click & meet), den Individualsport alleine oder zu Zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich und Angebote der körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen). Zeitgleich darf dann ab Dienstag die Unterkunft nur noch mit triftigem Grund verlassen werden und die Kontakte sind wieder auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt. Keine Auswirkungen hat die Überschreitung der Inzidenz auf die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung direkt eingeführten Rechte, wie zum Beispiel zur Öffnung von Gartenbau- und Floristikbetrieben, Gartenmärkten, Blumengeschäften, Buchläden, Baumärkten und Friseurbetrieben. Ebenso sind weiterhin „click & collect“ Angebote zulässig. Eine weitere Allgemeinverfügung regelt den Konsum von Alkohol. Demnach ist der Konsum von Alkohol in vielen Bereichen der Öffentlichkeit untersagt. Innerorts gilt in der Öffentlichkeit deshalb ein Alkoholverbot. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Allgemeinverfügungen sind im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.
In die Statistik des Landkreises fließen auch die positiv gemeldeten Schnelltests mit ein. Damit ist die Zahl der ausgewiesenen Fälle für Mittelsachsen immer im Vergleich zum Freistaat und dem Robert Koch-Institut höher. Dort werden nur die positiven PCR-Tests registriert. Der Landkreis empfiehlt nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test nachzuholen, dies ist aber derzeit keine Pflicht. Sowohl bei einem positiven Schnelltest als auch bei einem positiven PCR-Test muss man sich in Quarantäne begeben. Fällt der PCR-Test negativ aus, kann man nach Vorlage des Ergebnisses beim Gesundheitsamt die Quarantäne wieder verlassen.