Start Mittelsachsen Landkreis Mittelsachsen: Neue Corona-Regeln ab Freitag
Artikel von: Constanze Lenk
18.11.2021

Landkreis Mittelsachsen: Neue Corona-Regeln ab Freitag

Das Gesundheitsamt registrierte am 17. November 617 positive Fälle, so viele wie noch nie in Mittelsachsen an einem Tag. Damit gibt es seit März 2020 33.150 bestätigte Corona-Nachweise in Mittelsachsen. Die Inzidenz laut Robert Koch-Institut liegt bei 649,8. In den mittelsächsischen Klinken befinden sich 77 Personen auf der Normalstation, 17 Patienten werden auf den Intensivstationen beatmet.

Verschärfte Regeln ab Freitag
Die Lage in den sächsischen Klinken spitzt sich zu. Den dritten Tag in Folge befinden sich über 1300 Corona-Patienten auf einer Normalstation, damit verschärfen sich in Sachsen die Regeln ab Freitag. Dies sieht die aktuelle Schutz-Verordnung vor. Die 2G-Regel wird in der Überlastungsstufe ausgeweitet. Für Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen (im Innenbereich), Sport im Innenbereich, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur), den Zugang zu Hallenbädern oder die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten muss dann ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Private Zusammenkünfte sind in der Überlastungsstufe auf Angehörige des eigenen Hausstandes und auf eine weitere Person begrenzt. Geimpfte, Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres müssen bei der Zählung nicht berücksichtigt werden. Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf maximal zehn Personen begrenzt. Ausführliche Informationen zu den Regelungen sind auf der Internetseite des Freistaates eingestellt. Außerdem bereitet Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung vor. Sie soll Freitag beschlossen werden und ab Montag gelten.

Quarantäneregeln beachten:
Durch die hohe Fallzahl kommt es bei der Kontaktnachverfolgung weiterhin zu Verzögerungen. Daher hier nochmals der Hinweis: Sobald man durch einen PCR-Test positiv getestet worden ist, muss man sich in Quarantäne begeben. Grundlage bildet die Allgemeinverfügung des Landkreises nach Vorgaben des Freistaates. Hier noch ein Auszug aus dem Fragen-und-Antwort-Katalog auf www.landkreis-mittelsachsen.de:
„In Quarantäne (häusliche Absonderung) muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises regelt, wer in Quarantäne muss:
• positiv Getestete
• enge Kontaktpersonen
• Verdachtspersonen (Personen, die Symptome zeigen und für die eine Testung angeordnet wurde oder sich einer Testung unterzogen haben): Verdachtspersonen, die sich selbst mittels eines Selbsttests positiv getestet haben, müssen unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich die Personen in jedem Fall absondern. Im Fall eines positiven PCR-Testergebnisses gilt die Person als positiv getestete Person.
Ausnahmen: Von der Quarantäne befreit sind:
• symptomfreie, immungesunde Kontaktpersonen, die vollständig geimpft sind oder als genesen gelten (vor höchsten 6 Monaten mittels PCR-Test bestätigte Infektion)
• Haushaltsangehörige, die seit dem Zeitpunkt der Testung oder dem Auftreten der ersten Symptome beim Quellfall sowie in den zwei Tagen vor diesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten.
Die Ausnahmen gelten nur für enge Kontaktpersonen. Wer geimpft ist und positiv getestet wird, muss in Quarantäne.“

Zahlreiche Schulen und Kitas sind im Landkreis betroffen
Das Infektionsgeschehen wirkt sich auch auf die Schulen und Kitas in Mittelsachsen aus. Aufgrund zahlreicher Fälle hat das Kultusministerium per Allgemeinverfügung Einrichtungen im Landkreis befristet teilweise oder ganz geschlossen. Eine aktuelle Übersicht gibt es auf der Internetseite des Freistaates. Das Gesundheitsamt hat außerdem mehrere Kitas, Schulen und Pflegeheime in Beobachtung, da dort bisher eine Person einen positiven PCR-Test hatte – über 70 solcher Fälle gibt es im Landkreis. Hinzukommen zahlreiche Einrichtungen mit zwei unmittelbar im Zusammenhang stehenden Fällen.

Testung an Schulen im Freistaat Sachsen wird erhöht
Aufgrund steigender Infektionszahlen in Sachsen wird ab dem 22. November 2021 in allen Schulen wieder dreimal die Woche getestet. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung soll dazu am Freitag im Kabinett verabschiedet werden. Die aktuelle Schul- und Kita-Coronaverordnung sah ursprünglich eine zweimalige Testung ab dem 15. November vor. Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen. Die Testung wird aber auch für Geimpfte und Genesene ausdrücklich empfohlen. Die Kapazitäten dafür sind vorhanden. Der Freistaat versichert, dass das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin täglich in den Blick genommen wird. So können schulscharf Schutzmaßnahmen wie eingeschränkter Regelbetrieb oder temporäre Schulschließung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrüche stattfinden. Seit November mussten 88 Schulen vorrübergehend teilweise oder komplett geschlossen werden. Acht gingen in den eingeschränkten Regelbetrieb. Insgesamt sechs Schulen konnten mittlerweile wieder ihre Türen für die Schülerinnen und Schüler öffnen. Aktuell sind 83 Schulen teilweise oder komplett geschlossen. Insgesamt gibt es rund 1.400 öffentliche Schulen in Sachsen.
Aktuelle Infektions- und Quarantänezahlen von Schülern und Lehrkräften sind unter https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html abrufbar.