Start Mittelsachsen Landkreis Mittelsachsen: Neue Regeln ab Montag und ab Dienstag
Artikel von: Constanze Lenk
13.06.2021

Landkreis Mittelsachsen: Neue Regeln ab Montag und ab Dienstag

In Sachsen tritt am 14. Juni die neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft und damit auch weitere Lockerungen für Mittelsachsen. Denn Mittelsachsen liegt weiterhin kontinuierlich unter dem Inzidenzwert von 50. Zulässig sind nun unter bestimmten Voraussetzungen Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern. Mensen und Kantinen können ohne Testpflicht, aber mit Kontakterfassung öffnen. Die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen ist möglich, wobei neben einem Hygienekonzept die Kontakterfassung und die tagesaktuelle Testung der Besucher benötigt wird. Für Minderjährige entfällt in Freibädern die Testpflicht. Indoorspielplätze, Zirkusse, Spielhallen, -banken, Wettannahmestellen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Kunden öffnen.
Am Dienstag (15. Juni) gibt es weitere Lockerungen im Landkreis. Denn dann ist der Landkreis mehrere Tage unter der Inzidenz von 35. Eine entsprechende Bekanntmachung ist für Montag geplant. Folgendes regelt hier die neue Schutz-Verordnung:
– Die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie entfällt.
– Es entfällt die Verkaufsflächenbeschränkung.
– Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.
– An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, auch Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen sind zulässig, wobei die Testpflicht entfällt.
– Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg.
– Saunen, Dampfbäder- und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen.
– Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen.
– Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen: Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum (wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann); Messen im Innenbereich; Großveranstaltungen; Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen,

Woche der offenen Unternehmen mit Präsenzveranstaltungen
Die wegen Corona in den Juni verschobene Woche der offenen Unternehmen kann nun stattfinden – vom 21. bis 26. Juni mit zahlreichen Präsenzveranstaltungen. Über das Portal www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de können sich interessierte Schülerinnen und Schüler für Unternehmensbesuche anmelden. 191 Firmen bieten 591 Veranstaltungen an, diese starten in diesem Jahr nach 14:00 Uhr − außerhalb der Schulzeit. Jens Spreer, Ansprechpartner im Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung des Landratsamtes: „Das Thema Berufsorientierung musste im vergangenem Jahr beziehungsweise diesem Jahr hintenangestellt werden. Wir hoffen mit unserem Vorgehen bei Aktionswoche einen Weg gefunden zu haben, Berufsorientierung wieder zu ermöglichen.“ Rund 300 Schüleranmeldungen hat er bisher registriert. Auch die Durchführung von Schülerbetriebspraktika wurde durch das Sächsische Kultusministerium wieder gestattet. Damit wird es für viele Schülerinnen und Schüler doch noch möglich, sich auch in diesem Schuljahr in Ausbildungsbetrieben selbst zu erproben.