Start Mittelsachsen Landkreis verbietet Wasserentnahme aus Gewässern
Artikel von: Constanze Lenk
03.07.2020

Landkreis verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

Im elektronischen Amtsblatt des Landkreises wurde eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern veröffentlicht. Die Wasserentnahme mit Pumpen wird untersagt.
In den beiden vergangenen Jahren herrschte aufgrund von ausbleibenden bzw. geringfügigen Niederschlägen eine langanhaltende Trockenheit. Die Wasserstände der Gewässer haben sich nicht nachhaltig erholt. Dass sich – abgesehen von möglichen lokalen, kurzzeitigen Niederschlägen – die Situation im Sommer 2020 anders darstellt als die Jahre zuvor, ist nicht absehbar. Es muss damit gerechnet werden, dass die meisten Gewässer im Landkreis wieder wenig bis sehr wenig Wasser führen werden.
Die untere Wasserbehörde weist in der Verfügung zudem darauf hin, dass es verboten ist, ohne Erlaubnis Gewässer anzustauen. Das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs ist bei ausreichender Wasserführung weiterhin zulässig. Dies sollte jedoch mit höchster Zurückhaltung erfolgen. Auf keinen Fall dürfen dadurch das Gewässer und die Ufer sowie die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigt werden.
Die komplette Verfügung kann im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de nachgelesen werden.