Start Lebensgefährliche Böller!
Artikel von: Sven Günther
27.12.2019

Lebensgefährliche Böller!

Bundespolizisten erwischten am 1. Feiertag drei Iraker, die 500 Feuerwerkskörper aus Tschechien im Kofferraum schmuggelten. Die Netto-Explosivmasse lag bei über fünf Kilogramm. Es drohen 50.000 Euro Strafe und bis zu drei Jahren Haft. Foto: pixabay.com

Iraker schmuggeln gefährliche Böller

Von Sven Günther
Region. Mit diesen lebensgefährlichen Böllern kann aus der Warnung “Finger weg!” schnell die trauige Feststellung “Finger weg” werden.

Erster Weihnachtsfeiertag. Es ist 22 Uhr. Bundespolizisten stoppen im Örtchen Reitzenhain an der deutsch/tschechischen Grenze ein Auto. Einfuhrkontrolle. Im Wagen drei Iraker im Alter von 29, 27, und 14 Jahren. Als einer der Männer den Kofferraum öffnet, entdecken die Beamten knapp 500 Feuerwerkskörper, von denen die Hälfte erlaubnispflichtig oder nicht zugelassen sind.

500 lebensgefährliche Feuerwerkskörper. Die Bundespolizei schätzt die Netto-Explosiv-Masse (EPM) auf über fünf Kilogramm!

Der WochenENDspiegel fragte Experten Patrice Kügler von der Firma “Chemnitzer Pyrotechnik” nach der Gefährlichkeit. Er erklärt: “Um die genau einschätzen zu können, müsste ich wissen, welche Bauart die Feuerwerkskörper haben. Aber als Vergleich könnte man sagen, dass ein Knaller mit einer EPM von 100 Gramm, der in einem Auto gezündet wird, den PKW in jedem Fall extrem beschädigen würde.”

Nicht auszumalen, was bei der Zündung von fünf Kilo passiert.

Anja Müller-Bartl von der Bundespolizei: “Unabhängig davon, wer die Sachen nach Deutschland bringt, prüfen wir in jedem Fall, ob die illegal eingeführten Feuerwerkskörper wirklich nur dafür gedacht sind, ein Feuerwerk zu machen.”

Die Pyrotechnik der Iraker wurde sichergestellt und vom Entschärftungsdienst der Bundespolizei abtransportiert. Die Eltern des Minderjährigen wurden informiert. Gegen die Männer wird wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.

Der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Dazu kommt, dass die Iraker den Abtransport und die Vernichtung bezahlen müssen.

Hinweise für ein sicheres Feuerwerk finden Sie hier:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/232929