Start Erzgebirge Marienberg: Bundesverdienstorden für Ex-OB
Artikel von: Sven Günther
25.01.2017

Marienberg: Bundesverdienstorden für Ex-OB

Am 24. Februar 2016 verlieh die Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der Leyen, erstmals den Preis „Bundeswehr und Gesellschaft“ u.a. an den früheren Oberbürgermeister von Marienberg, Thomas Wittig. Jetzt bekommt er den Bundesverdienstorden Foto: Redaktion Bundeswehr

Ex-OB von Marienberg bekommt Bundesverdienstorden

Dresden/Marienberg. Hohe Auszeichnung für Thomas Wittig (63), den ehemaligen Oberbürgermeister von Marienberg. Er war von 1994 bis 2015 der erste Mann in der Stadt. In der Laudatio heißt es:

Thomas Wittig wirkt seit 1995 ehrenamtlich in verschiedenen Gremien des Sächsischen Städte- und Gemeindetages mit. Auch in seiner langjährigen Zeit als Oberbürgermeister der Bergstadt Marienberg hat er sich beruflich und ehrenamtlich mit Sachverstand, Weitsicht, Ideenreichtum und Kämpfergeist erfolgreich für die Menschen in seiner Heimat eingesetzt. So hat er erfolgreich dafür geworben, dass der Bundeswehrstandort Marienberg erhalten bleibt. Wittig zählt zu jener Generation von Kommunalpolitikern, die in den 1990er Jahren maßgeblich daran beteiligt waren, mit großem Verantwortungsbewusstsein und weit über das berufliche Maß hinaus eine bürgernahe und rechtsstaatliche Kommunalverwaltung aufzubauen.
Hintergrundinformation:

Für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland kann jeder Bürger unter Angabe der Gründe verdienstvolle Personen für eine Ehrung anregen. Im Anschluss wird ein Ordensprüfungsverfahren in der Sächsischen Staatskanzlei eingeleitet. Wird die Ordenswürdigkeit anerkannt, übt der Ministerpräsident des Landes, in dem der Vorgeschlagene lebt, gegenüber dem Bundespräsidenten sein Vorschlagsrecht aus. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung auf die Prüfungsergebnisse der Bundesländer und nimmt Verleihungen nur im Konsens mit ihnen vor. Auch der Außenminister für Ausländer oder Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sowie die jeweiligen Bundesminister können für ihren Zuständigkeitsbereich ihr Vorschlagsrecht ausüben.