Start Chemnitz Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt bei Inzidenz unter 10
Artikel von: Judith Hauße
13.07.2021

Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt bei Inzidenz unter 10

Wenn die Inzidenz unter 10 liegt, entfällt die Maskenpflicht im Freistaat Sachsen. Foto: alexanderuhrin – stock.adobe.com

Wer sich im Freistaat Sachsen gegen Covid-19 impfen lassen will, braucht ab Mittwoch keinen Termin mehr. Das kündigte Sozialministerin Petra Köpping am Dienstag auf einer Pressekonferenz an. Heißt: Jeder, der sich zum Impfen bereit ist, kann in ein Impfzentrum gehen und sich nun ganztätig ohne Voranmeldung impfen lassen. Bislang war das Impfen ohne Termin in den Impfzentren erst ab 14 Uhr möglich. Das Anmeldesystem soll aber laut Köpping komplett entfallen.

Der Freitstaat teilte ebenso mit, dass die Maskenpflicht im Einzelhandel abgeschafft werden soll, wenn der Inzidenzwert unter 10 liegt. So soll es in der neuen Coronaschutzverordnung stehen. Diese neue Regelung gilt ab Freitag (16. Juli). In den öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bus und Bahn bleibt die Maskenpflicht aber weiterhin bestehen, gleichfalls in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Seniorenheime.

In Chemnitz liegt die aktuelle 7-Tages-Inzidenz bei 1,2.