Start Vogtland Mehr Schutz für Handwerker
Artikel von: Sven Günther
27.02.2017

Mehr Schutz für Handwerker

Die Koalition hat im Bundestag das Bauvertragsrecht und das Mängelgewährleistungsrecht neu gestaltet. Handwerker sollen mehr Schutz bekommen

Handwerker werden besser geschützt

Erzgebirge/Berlin. Man kennt diese Fälle: Ein Handwerker baut Material ein, stellt dann später fest, dass es mangelhaft war – und beleibt auf einem Teil des Schadens sitzen, weil er die Ein- und Aus- und wieder Einbaukosten sitzen.

Damit soll nach einem neuen Gesetz bald Schluss sein, das im Bundestag beschlossen werden wird. Marco Wanderwitz, der CDU-Bundestagsabgeordnete aus Stollberg/Hohenstein-Ernstthal, Mitglied im federführenden Rechtsausschuss:  “Lieferanten von mangelhaftem Material müssen künftig nicht nur die Materialkosten sondern auch die Ein- und Ausbaukosten erstatten.”

Auch die Sorge, dass diese neue Gesetz mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehebelt wird, sind unbegründet. Nach AGB-Recht sind bestimmte nachteilige Vertragsklauseln von Gesetzes wegen unwirksam, weil Handwerksbetriebe nach jahrezehntelanger Rechtsprechung wie Verbraucher behandelt werden müssen

Auf eine andere Problematik macht Mike Müller, Zimmermann-Meister aus Kühberg aufmerksam. “Wir mussten uns jahrelang mit einer Kundin streiten, die behauptet hat, wir hätten beim Bau eines Balkons nicht korrekt gearbeitet”, sagt Müller. “Aber wir sind hartnäckig geblieben – und haben schließlich vor Gericht größtenteils Recht bekommen. Ich kann nur an alle Kollegen appellieren, sich zu wehren, wenn man mit unberechtigten Forderungen konfrontiert wird. Bei Gerichtbeschlüssen erlischt oftmals die Garantie und der Handwerker hat keine weiteren Kosten.