Start Zwickau Mit lautem Knall ins neue Jahr
Artikel von: Redaktion
29.12.2015

Mit lautem Knall ins neue Jahr

Am 29. Dezember startet der Verkauf von Feuerwerk. Foto: Alice Jagals
Am 29. Dezember startet der Verkauf von Feuerwerk. Foto: Alice Jagals

Heute  (29. Dezember) startet der Verkauf von Raketen, Böllern und Co. für das Zündeln am Silvesterabend. Doch Vorsicht: Wer dadurch fahrlässig das Auto des Nachbarn beschädigt, haftet in der Regel für den Schaden. Auch deshalb ist es ratsam, nur zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper zu kaufen. Dazu reicht ein kurzer Blick auf die Kennzeichnung:

Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. „Mit diesen Krachern und Raketen kann man bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren“, so Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. In Deutschland geprüfte Ware erkennt man an der Aufschrift BAM P I oder P II sowie einer vierstelligen Zahlenreihe (z.B. BAM – P II – 1912). Wurde die Ware in Europa geprüft, ist sie mit dem CE-Zeichen mit Prüfnummer versehen.

Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt jedoch: Finger weg! „Diese Ware entspricht meist nicht dem deutschen Sicherheitsstandard. Man findet sie häufig auf Trödelmärkten, bisweilen aber auch in Geschäften. Oft stammt die Ware aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden“, erklärt die Rechtsexpertin. Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise auf Deutsch fehlen häufig komplett. Außerdem zünden sie nicht selten fehl oder die Feuerwerkskörper entfalten sich wegen ihrer oftmals viel höheren Sprengkraft heftiger als erwartet. Wer Knaller ohne amtliche Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig. Entsteht ein Personen- oder Sachschaden, haftet man. „Eine Haftpflichtversicherung ist Böllerfreunden also dringend zu empfehlen“, so Wiesemann. Das gilt allerdings auch für geprüfte Feuerwerksköper, insofern man fahrlässig handelt.

Doch was ist, wenn der Verursacher über alle Berge ist oder nicht mehr festgestellt werden kann? Wurde das Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, zahlt die Teilkaskoversicherung des Halters – jedoch nicht bei Seng- und Schmorschäden durch glimmende Knallkörper. Fängt die Inneneinrichtung in einer Wohnung Feuer, springt die Hausratversicherung ein. Wenn das eigene Haus durch einen Brand beschädigt wird, zahlt in der Regel die Gebäudeversicherung.

„Damit das jedoch gar nicht erst passiert, sollte man beim Zünden einen Eimer mit Wasser griffbereit haben. Und insofern ein Knallkörper nicht explodiert, sollte man ihn kein zweites Mal zünden, sondern mit Wasser übergießen und in der Restmülltonne entsorgen“, rät Wiesemann.