Start Nach Anschlägen auf Chemnitzer Restaurants Ermittelungsverfahren eingestellt
Artikel von: Redaktion
28.02.2019

Nach Anschlägen auf Chemnitzer Restaurants Ermittelungsverfahren eingestellt

Die Täter scheinen gefasst. Die Hintergründe werden aber noch ermittelt. Symbolfoto: Pixabay

Chemnitz. Bislang unbekannte Täter hatten in der Nacht zum 23. September 2018 an dem persischen Restaurant “Schmetterling” in Chemnitz mehrere Scheiben beschädigt. Das Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung wurde nun eingestellt, weil es keine Hinweise auf mögliche Täter gibt. Zeugen, die den Täter oder die Tat beobachtet hatten, konnten nicht ermittelt werden. Das teilt die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit.

Zudem lägen keine auswertbare Spuren – insbesondere DNA und Fingerabdrücke –  oder  andere objektive Beweismittel – etwa Aufnahmen von Überwachungskameras – vor. Aus denselben Gründen musste das Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wegen der Bemalungen mit Hakenkreuzen an der iranischen Gaststätte “Safran” im September 2018 eingestellt werden.

Letztendlich konnten auch die Täter, die am 7.10.2018 gegen 22.00 Uhr den Inhaber der Gaststätte “Safran” schwer verletzt hatten, in dem sie ihn mit Gegenständen bewarfen, nicht ermittelt waren. Die mutmaßlichen  Täter trugen Motorradhelme und Handschuhe. Weder konnten der Geschädigte und die anwesenden Zeugen Hinweise auf die Identität der Täter geben noch  wurden auswertbare objektive Spuren gesichert.

Erkenntnisse, dass die Taten gegen die ausländischen Gaststätten im Zusammenhang stehen, gibt es derzeit nicht. Sollten sich neue Ermittlungsansätze ergeben, werden die Verfahren wieder aufgenommen und fortgeführt werden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung an dem türkischen Restaurants “Mangal” am 18.10.2018 dauern an.