Start Chemnitz Nach dem LTE-Netzausbau: Nationales Roaming soll Funklöcher stopfen
Artikel von: Redaktion
22.08.2018

Nach dem LTE-Netzausbau: Nationales Roaming soll Funklöcher stopfen

Maximaler Funkempfang ist der Wunsch aller Handynutzer. Foto: Pixabay

In Kürze steht die Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen an. Bis Ende September soll eine Kommission über deren Modalitäten und die Zulassung einzelner Anbieter zur anstehenden Auktion entscheiden. Der Ausbau des Mobilfunknetzes der 5. Generation (5G) ist unverzichtbar, damit eine steigende Zahl von Nutzern das bereits stark ausgelastete Mobilfunknetz weiter störfrei nutzen kann.

Neue Technologien wie das automatisierte Fahren und die fertigende Industrie 4.0 sind auf die 5G-Technologie angewiesen. Selbstfahrende Autos müssen in Echtzeit Daten über die Verkehrssituation abrufen können, um sicher unterwegs zu sein.
Nur wenn die Netzbetreiber den Aufbau der Mobilfunknetze aktiv vorantreiben, wird schnell eine bundesweite Netzabdeckung möglich sein.

Netz-Generationen: Was ist LTE und wie geht es mit 5G weiter?

2G
In Deutschland ist seit 1992 GSM (Global System for Mobile Communications) die technische Grundlage der D- und E-Netze. Noch nutzen fast drei Viertel aller Mobilfunkkunden den GSM- Standard. Weil dieser Mobilfunkstandard die erste, analoge Generation der Mobilfunknetze (A-, B- und C-Netz) ablöste, wird er als “zweite Generation” mit der Kurzform 2G bezeichnet.

3G
Als dritte Generation (3G) der Mobilfunkstandards gilt UMTS (Universal Mobile Telecommunications System). Die Datenübertragungsraten des 3G-Standards sind mit etwa 384 kBit/s deutlich höher als die von 2G mit 9,6 kBit/s.

LTE
Eigentlich noch eine Technologie der dritten Generation, wird LTE (Long Term Evolution) oft auch als 4G bezeichnet. Mit LTE lassen sich Bandbreiten von 300 MBit/s bis zu 500 MBit/s erreichen. Allerdings ist LTE nur in den für diese Technologie ausgebauten Gebieten verfügbar.

5G
Das 5G-Netz soll die zehnfache Geschwindigkeit des LTE-Netzes und damit Datenübertragungsraten von bis zu 10 Gbit/s erzielen.
Die Funkradien des 5G-Netzes sind kleiner als die derzeit bestehender Netze. Es müssen sehr viele Funkzellen errichtet werden, damit alle Nutzer einer Funkzelle mit dem vollen Potenzial der 5G-Leistung versorgt werden können. Ein schnelles Glasfasernetz muss zugleich die dichter angeordneten Basisstationen miteinander verbinden, damit das 5G-Netz verlässlich funktioniert.

Kommt das vierte Netz?

Ende 2010 wurden die Lizenzen für die Nutzung von LTE-Frequenzen versteigert. Derzeit betreiben drei Netzbetreiber – Telekom Deutschland, Telefónica Germany (O2) und Vodafone LTE-Netze in Deutschland. Noch kann keiner dieser Anbieter ein flächendeckendes LTE-Netz anbieten.

Um den Ausbau der bestehenden Netze voranzutreiben, braucht die Bundesregierung private Investoren, die höchstbietend Frequenzlizenzen ersteigern und die neu benötigten Funkzellen errichten und warten.

Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt hat mitgeteilt, er wünsche sich eine vierte Kraft auf dem Markt der Netzanbieter. Es sei wichtig, dass der Markt offen für Newcomer bleibe.

Großkonzerne wie Daimler, Siemens, VW, Bosch und BASF, die auf die drahtlose Netztechnik angewiesen sind, haben angekündigt, auf 5G-Frequenzen bieten zu wollen.

Nun hat auch Ralph Dommermuth, Vorstand der United Internet AG, Interesse an der Auktionsteilnahme signalisiert. Mit der 1&1 Telecom bietet die United Internet als Internet-Provider Mobilfunkverträge im LTE-Netz an. Dommermuth hat die mögliche Teilnahme an der Frequenzversteigerung allerdings an eine Bedingung geknüpft: Während des Aufbaus eigener Netze müsse nationales Roaming möglich sein. Im Verfügbarkeitscheck / Netzcheck kann jeder auf einer interaktiven Karte herausfinden, welches Netz an einer bestimmten Adresse verfügbar ist und ob dort schon LTE-Netzempfang besteht.

Was ist “National Roaming”?

Mobilfunkanbieter, die selbst ein Mobilfunknetz aufbauen wollen, seien wichtige Investoren, die bei der Verteilung der Kosten und dem schnellen Ausbau der Infrastruktur einen signifikanten Beitrag leisten könnten, argumentiert Dommermuth.

Allerdings sei es Kunden nicht zuzumuten, dass sie in der Aufbauphase nur bereits ausgebaute und funktionsfähige Netze nutzen könnten und in ein Funkloch geraten, sobald sie die Region verlassen. Unter diesen Voraussetzungen könnten neue Marktteilnehmer nicht gewinnbringend in den Aufbau des 5G-Netzes einsteigen.

Nationales Roaming sähe vor, dass die deutschen Netzbetreiber sich untereinander die Nutzung der eigenen Mobilfunknetze ermöglichen. Fehlt regional noch die Abdeckung durch ein eigenes Netz, dürfte sich jedes Gerät in das stärkste verfügbare Netz einwählen – auch wenn das Netz einem Konkurrenten gehört.

Ähnliches war in der Vergangenheit schon möglich: VIAG-Interkom vereinbarte 1999 mit der Deutschen Telekom eine vorübergehende Nutzung von deren Netzen. O2- und E-Plus-Kunden konnten übergangsweise die UMTS-Netze der Telefónica nutzen.

Kartellamtspräsident Mundt begrüßt die Idee eines National Roaming. Er schlug vor, eine behördliche Preisaufsicht einzurichten, die bei der Vereinbarung fairer Preise für die vorübergehende Nutzung des Fremdnetzes vermittelt.

Die Telekom verweigert sich noch derartigen Plänen. Sie spricht von einer Enteignung derer, die in den eigenen Netzausbau investiert hätten. Auch Vodafone will sich auf das National Roaming nicht verpflichten lassen. Nur durch Konkurrenz würden Anreize für Investitionen in den eigenen Netzausbau geschaffen. Unter kommerziellen Bedingungen sei die Überlassung von Netzen allerdings verhandelbar.