Start Nach Tötungsdelikt an Daniel H. in Chemnitz: Syrer bleibt in Haft, Iraker kommt frei
Artikel von: Redaktion
18.09.2018

Nach Tötungsdelikt an Daniel H. in Chemnitz: Syrer bleibt in Haft, Iraker kommt frei

Ein Meer an Blumen erinnert am Tatort an den getöteten 35-Jährigen.

Chemnitz. Neue Entwicklungen im Fall des getöten 35-jährigen Daniel H. Folgendes teilt die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit:

1. Haftbefehl gegen den syrischen Beschuldigten
Im Ergebnis der heutigen Haftprüfungstermine wurde der Haftbefehl gegen den syrischen Tatverdächtigen aufrecht-erhalten. Die Umstände, die den Erlass eines Haftbefehls wegen gemeinschaftlichen Totschlags begründeten, haben sich im Lauf der Ermittlungen gegen ihn noch weiter ver-dichtet. Zeugen haben diesen Beschuldigten als einen der-jenigen erkannt, der ein Messer mit sich führte.

2. Haftbefehl gegen den irakischen Beschuldigten
Den Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags ge-gen den irakischen Tatverdächtigen hat das Amtsgericht Chemnitz heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Mehrere Indizien hatten zunächst in ihrer Gesamtschau den dringenden Tatverdacht des gemeinschaftlichen Totschlags begründet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte deswegen der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Chemnitz, den Haftbefehl erlassen.

So hatten einige der Tatzeugen angegeben, dass unabhängig voneinander zwei Personen zugestochen hatten. Die beiden Beschuldigten sind nach der Auseinandersetzung gemeinsam geflüchtet und wurden unweit vom Tatort festgenommen. Auch wurde mit Hilfe eines Fährtenhundes ein Messer zwischen Tatort und Ort der Festnahme aufgefunden. Es lag daher die Vermutung nahe, dass die beiden Tat-verdächtigen das Messer auf ihrer Flucht weggeworfen hatten.

Bei dem aufgefundenen Messer, bei dem es sich zweifelsfrei um eines der Tatwerkzeuge handelt, wurden nach intensiver Untersuchung keine DNA-Spuren des beschuldigten Irakers festgestellt. Allerdings muss ein zweites Messer benutzt worden sein. Dieses konnte trotz intensiver Suche bis-lang nicht aufgefunden werden.
Im Ergebnis der heutigen Haftprüfung, in der die Beschuldigten nochmals vernommen wurden und nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen kann von einem dringenden Tat-verdacht für ein Tötungsdelikt gegen den irakischen Beschuldigten derzeit nicht weiter ausgegangen werden.

Der irakische Beschuldigte bestreitet die Tat. Es gibt keine Zeugen, die gesehen haben, dass er mit einem Messer zugestochen hat. Weiterhin konnten objektive Spuren zu seiner Beteiligung an einem Tötungsdelikt bislang nicht festgestellt werden. Auch die heutige Anhörung der Beschuldigten im Haftprüfungstermin führte zu keinem weiteren Ergebnis.

Der Haftbefehl musste deswegen aufgehoben werden. Die Ermittlungen zur Beteiligung des irakischen Beschuldigten an der tätlichen Auseinandersetzung, bei der neben dem getöteten Opfer auch zwei weitere Personen verletzt wur-den, werden jedoch intensiv fortgesetzt. Der irakische Beschuldigte wurde nach dem Haftprüfungs-termin aus der Untersuchungshaft entlassen. Zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort kann ich keine Angaben machen.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Chemnitz davon aus, dass an dem Tötungsdelikt der in Haft befindliche syrische Beschuldigte und ein weiterer flüchtiger irakischer Tatverdächtiger beteiligt waren. Nach Letzterem wird weiter mit Hochdruck gefahndet.