Start Erzgebirge Neue Abfall-Ordnung: EU wieder im Bürokratie-Wahn
Artikel von: Sven Günther
06.07.2016

Neue Abfall-Ordnung: EU wieder im Bürokratie-Wahn

Die EU-Bürokraten überlegen, eine Dokumentationspflicht für den Transport gefährlicher Abfälle (Farbeimer, defekte Energiesparlampen) einzuführen. Foto: pixabay.com
Die EU-Bürokraten überlegen, eine Dokumentationspflicht für den Transport gefährlicher Abfälle (Farbeimer, defekte Energiesparlampen) einzuführen.
Foto: pixabay.com

Brüssel will Abfall-Ordnung bürokratisieren

Von Sven Günther.
Die Euro-Bürokraten aus Brüssel liefern wieder einen Grund dafür, hilflos den Kopf zu schütteln: Im EU-Parlament wird die Änderung der Abfallrahmenrichtlinie diskutiert.

Was zunächst aussieht, wie eine Erleichterung für kleine und mittelständische Betrieb, birgt einen Bürokratie-Hammer in sich. Die Pläne sehen zwar vor, Unternehmen von der Registrierpflicht zu befreien, wenn sie weniger als 20 Tonnen Abfall im Jahr verursachen.

Allerdings sprechen sich die Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und Leipzig gegen die in Brüssel erwogenen Neuregelung bei gefährlichen Abfällen aus. Carolin Schneider, Leiterin der Pressestelle der HWK Dresden: “Es ist vorgesehen, dass schon kleinste Mengen dokumentiert werden müssen.”

Kleinste Mengen? Eine einzige defekte Energiesparlampe. Ein Farbeimer. Ein öliger Lappen. Bislang gilt nach deutschem Recht hier eine Grenze von zwei Tonnen pro Jahr. Die könnte mit dem EU-Recht fallen.

“Im schlimmsten Fall müsste sich zunächst jeder Handwerksbetrieb, bei dem eventuell derartiger Abfall entstehen könnte, bei einer noch zu bestimmenden Behörde registrieren lassen.
Im zweiten Schritt könnte es zwingend notwendig werden, dann auch für jeden Transport, und sei es der einer einzigen defekten Energiesparlampe, ein Formular auszufüllen”, so Carolin Schneider.

Ein Irrsinn, gegen den sich die Handwerkskammer-Präsidenten in einer gemeinsamen Presseerklärung wenden.

„Wir setzen uns dafür ein, dass die in Deutschland bewährte praxisfreundliche Auslegung der Abfallrahmenrichtlinie auf die europäische Ebene übertragen wird. Gerade mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in Europa hat die EU an dieser Stelle die Gelegenheit, ein Zeichen gegen Überregulierung aus Brüssel zu setzen“, so Dr. Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden.

„Die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten dürfen nicht mit weiteren unnötigen bürokratischen Hürden belastet werden“, erklärt Dietmar Mothes, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz. „So sollte beispielsweise ein Malermeister auch zukünftig die Möglichkeit haben, Farbenreste von seiner Baustelle abzutransportieren, ohne dabei anzeigepflichtig zu sein.”

Hier die Presseerklärung:

31_EU_Abfallrichtlinie