Start Chemnitz NOFV-Sportgericht spricht CFC-Urteil: Südtribüne für drei Spiele gesperrt
Artikel von: Redaktion
30.04.2019

NOFV-Sportgericht spricht CFC-Urteil: Südtribüne für drei Spiele gesperrt

Wer gewinnt das Abendspiel am Freitag? CFC oder FSV? Foto: Daniel Unger
Wer gewinnt das Abendspiel am Freitag? CFC oder FSV? Foto: Daniel Unger

Chemnitz. Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat unter Vorsitz des Richters Stephan Oberholz am Montag, den 29.04.2019, das Urteil im Verfahren um die Vorfälle im Chemnitzer Stadion am 09.03.2019 gesprochen. CFC-Anhänger hatten damals eine Trauerminute für einen verstorbenen CFC-Fan eingelegt wurde, der bekennender Hooligan und Nazi war.

Demnach belegt der Verband den Chemnitzer FC auf Grund unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger für drei Heimspiele mit einer Sperre der Südtribüne, wovon zwei zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Verbot tritt bereits zum Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz (04.05.2019) in Kraft.
Darüber hinaus wurde der Chemnitzer FC mit Auflagen im strukturellen Bereich sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ bestraft. Davon können 5.000€ für die vereinseigene Anti-Rassismus-Arbeit investiert werden.

„Der NOFV hat null Toleranz gegenüber Rassismus. Mit dem Urteil ist ein deutliches Signal gesetzt wurden. Der NOFV und der Chemnitzer FC haben eine gesellschaftliche Verantwortung, der sie gerecht werden müssen. Das Gericht hat im Strafmaß berücksichtigt, dass der Chemnitzer FC bereits erste Maßnahmen ergriffenen und sich auf das Schärfste von den Geschehnissen distanziert hat“, erklärte Richter Stephan Oberholz im Anschluss an die Urteilsverkündung.

Der Chemnitzer FC hat das Urteil bereits akzeptiert. Es ist damit rechtskräftig. Demnach bleiben zum Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz (04.05.2019) die Blöcke 6a, 6b und 6c gesperrt. Der Chemnitzer FC ist auf Grund des Sportgerichturteils dazu verpflichtet, den Umzug in andere Blöcke des Stadions – An der Gellertstraße zu unterbinden.

Ein Umtausch von Tickets, Kompensationsgeschäfte, Rücknahmen etc. sind deshalb untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht dem Chemnitzer FC eine Ausweitung der Blocksperre auf weitere Heimspiele sowie Strafen bis hin zu Punktabzug oder Strafversetzung.

Der Chemnitzer FC fordert deshalb alle Anhänger auf, das Urteil des NOFV-Sportgerichtes zu befolgen. „Wir stehen unter besonderer Beobachtung – während der Zulassungsperiode mehr denn je. Ich wünsche mir, dass unsere Fans den hart erarbeiteten, sportlichen Erfolg nicht durch unüberlegte Aktionen aus der Emotion heraus gefährden“, erklärte Thomas Sobotzik, Geschäftsführer des Chemnitzer FC.