Start Chemnitz Oberlandesgericht Dresden: CFC-Insolvenzverwalter darf doch Stimmrechte ausüben
Artikel von: Redaktion
21.08.2019

Oberlandesgericht Dresden: CFC-Insolvenzverwalter darf doch Stimmrechte ausüben

Hell erleuchtet und voll gefüllt: das neue Stadion des CFC.

Chemnitz/Dresden. Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat am Dienstag, den 20.08.2019 den Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 23.07.2019 aufgehoben. Laut dem Beschluss des OLG Dresden ist der Insolvenzverwalter doch berechtigt, die gesellschaftlichen Stimmrechte des Chemnitzer FC e.V. zu vertreten und auszuüben. Eine Genehmigung oder Zustimmung seitens des Vereinsvorstands ist nicht vorgesehen.

“Aufgrund des OLG-Beschlusses herrscht nun die rechtssichere Voraussetzung, neue Notvorstände zu bestellen. Sofern das Gericht neue Notvorstände bestellt, könnten Voraussetzungen geschaffen werden, die die Gesellschafter der Chemnitzer FC Fußball GmbH ihr Engagement künftig fortsetzen lassen, eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen und diese mit Transparenz, Businessplänen und Objektivität durchzuführen. Dies ist Bedingung, um den geplanten und bereits eingeleiteten Sanierungsplan des Insolvenzverwalters weiter umzusetzen”, heißt es es dazu weiter in einer Meldung des Chemnitzer FC vom heutigen Mittwoch.