Start Erzgebirge Oberschule Zschorlau kann mehrzügig geführt werden
Artikel von: Redaktion
30.01.2019

Oberschule Zschorlau kann mehrzügig geführt werden

An der Oberschule Zschorlau sind mehrzügige Klassenstufen möglich. Foto: Birgit Hiemer

In den vergangenen Wochen gab es mehrfach Hinweise darauf, dass Eltern unsicher reagieren, ob und wie die Zügigkeit der Klassen an der Oberschule Zschorlau umgesetzt werden wird. Diese Unsicherheit basiert auf einen Gemeinderatsbeschluss vom September des vergangenen Jahres.

Dem Gemeinderat wurde im September 2018 die Beschlussvorlage „Einzügige Weiterführung der Oberschule Zschorlau im Fall der Unterschreitung der für Oberschulen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschülerzahl und Zügigkeit“ zur Abstimmung vorgelegt. In Anlehnung an die Regelung des § 4b Absatz 2 und 4 Sächsisches Schulgesetz sollte vorsorglich die einzügige Weiterführung im Fall der Unterschreitung der für Oberschulen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschülerzahl und Mindestzügigkeit beschlossen werden.

Keinesfalls wird durch diesen Gemeinderatsbeschluss ausgeschlossen, dass bei entsprechender Zahl von Anmeldungen die Mehrzügigkeit gewährleistet ist.

Der von den Gemeinderäten gefasste Beschluss zur einzügigen Weiterführung der Oberschule Zschorlau im Falle der Unterschreitung der für Oberschulen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschülerzahl war Voraussetzung, dass die Standortsicherung durch den Schulträger – in unserem Fall ist es die Gemeinde Zschorlau – gewährleistet wird. Die Standortsicherheit wiederrum ist maßgeblich relevant für die Beantragung von Mitteln des Bundes für den weiteren Schulausbau.

Die Standortsicherheit der Oberschule  ist keinesfalls gefährdet. Wer mag, kann sich die Schule gern einmal anschauen. Infos gibt es auch im Internet unter www.schule-zschorlau.de