Start Erzgebirge Organspende! Das sagt ein Experte
Artikel von: Sven Günther
16.01.2020

Organspende! Das sagt ein Experte

Priv.-Doz. Dr. med. habil. Jan Wallenborn, Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin am HELIOS Klinikum Aue. Foto: Helios

Warum bekommen Organspender Schmerzmittel, Herr Chefarzt?

Region. Heute stimmen die Politiker im Bundestag nicht nur nach Wissen sondern vor allem nach Gewissen ab! Das Thema Organspende erlaubt keinen Fraktionszwang, keine parteipolitischen Geplänkel. Täglich sterben in Deutschland Menschen, weil nicht rechtzeitig ein Organ transplantiert werden kann. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wären 84 Prozent der Deutschen bereit zu spenden – aber nur 36 Prozent haben einen Organspender-Ausweis. Das soll sich ändern.

Die Abgeordneten müssen sich heute für eines von zwei Modellen entscheiden:

A: Jeder Bürger gilt als möglicher Organspender, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat.

B: Bürger müssen sich aktiv bereit erklären, Organspender zu sein.

Darüberhinaus hat die AfD einen Antrag gestellt, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betrauen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen.

Entscheidungen, die die Politiker treffen müssen. Wichtige Fragen zum Thema von Pressesprecherin Katharina Kurzweg vom HELIOS Klinilkum beantwortet der Ärztlichen Direktor und Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, PD Dr. med. habil. Jan Wallenborn

Viele Menschen haben Angst, dass man in der Klinik vorzeitig für tot erklärt wird, wenn die Ärzte wissen, dass man einen Organspendeausweis besitzt. Geht das überhaupt?

Ein ganz klares Nein. Die Feststellung des Hirntodes erfolgt durch zwei langjährig erfahrene Fachärzte. Einer davon muss ein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Bei uns dürfen die Ärzte nicht einmal demselben Team angehören, obwohl wir auch in der Intensivmedizin eine Neurochirurgische Fachärztin haben. Wir holen uns immer Neurologen dazu und befolgen dann die Richtlinien der Bundesärztekammer.

Zunächst wird geprüft, ob alle definierten Voraussetzungen zur Feststellung des Hirntodes vorliegen. Dann erfolgt eine sehr sorgfältige und gründliche körperliche Untersuchung aller Hirnfunktionen einschließlich des Nachweises des Ausfalles der Spontanatmung. Im Anschluss stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um sicherzustellen, dass der festgestellte Hirnfunktionsverlust auch zweifelsfrei unumkehrbar ist. Erst nach Abschluss dieser sehr umfangreichen Untersuchungen, der Dokumentation auf vorgeschriebenen Protokollen und der Überprüfung der Deckungsgleichheit der Eintragungen der beiden Ärzte ist der Hirntod festgestellt.

Werde ich wirklich ausreichend behandelt, wenn ich Organspender bin?

Natürlich. Unser vorrangiges Ziel ist natürlich immer, dass ein Patient wieder gesund wird. Dafür tun wir alles, völlig egal, ob der Patient Organspender ist oder nicht. Wir erfragen das auch nie im Vorfeld. Erst, wenn trotz der Behandlung ärztlich festgestellt werden muss, dass für den Patienten keine Hoffnung mehr besteht und Voraussetzungen für eine Organentnahme vorliegen, wird der Willen des Patienten diesbezüglich ermittelt und nach einem Organspendeausweis gefragt.

Im Hinblick auf die Organentnahme kommt auch immer wieder die Sorge, dass man „ausgeschlachtet“ wird. Wie muss man sich die Entnahme vorstellen?

Der Eingriff erfolgt im Operationssaal des Entnahmekrankenhauses. Nach Festlegung und Vorbereitung der Organempfänger reisen Entnahmeteams aus den Transplantationszentren in das Entnahmekrankenhaus und führen dort den Eingriff unter Wahrung der Würde des Verstorbenen durch. Die Operation erfolgt in gleicher Weise sorgfältig und schonend wie jede andere Operation an lebenden Patienten auch. Nach dem Eingriff ist auf Wunsch der Angehörigen eine Aufbahrung und Abschiednahme möglich.

Stimmt es, dass man während der Entnahme Schmerzmittel bekommt? Wozu sind die nötig, wenn man doch angeblich keine Schmerzen mehr fühlen kann?

Die Schmerzmittel sind nötig, um spinale Reflexe auszuschalten. Der Schmerz wird zwar nicht mehr im Gehirn verarbeitet, kann aber immer noch Reflexe auslösen.

Wann ist ein Mensch wirklich hirntot?

Unter Hirntod versteht man den vollständigen und unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen. In der Fachliteratur wird auch vom „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ gesprochen. Alle Sinneswahrnehmungen und deren Verarbeitung sind nicht mehr möglich. Hirntote können nicht atmen. Alles, was den Menschen ausmacht, ist unwiederbringlich erloschen. Nur durch die künstliche Beatmung und die Behandlung auf einer Intensivstation ist es möglich, dass bestimmte Körper- und Organfunktionen für eine kurze Zeit nach dem Eintritt des Hirntodes erhalten bleiben.

Man hört immer wieder das Wort „Organhandel“. Ist das in Deutschland möglich?

Nein. Seit 1997 gilt in Deutschland das Transplantationsgesetz. Es wird ständig aktualisiert und fortgeschrieben. Alle Strukturen und Prozesse von der Entnahme bis zur Transplantation sind exakt geregelt. Wenn bei einem Patienten der irreversible Hirnfunktionsverlust festgestellt wurde, wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation dazugeholt und koordiniert das weitere Vorgehen. Das Krankenhaus selbst bestimmt nicht, wer die Organe erhält.