Start Chemnitz Pham Phi Son bei TV-Show "Late Night Berlin"
Artikel von: Judith Hauße
22.02.2023

Pham Phi Son bei TV-Show “Late Night Berlin”

Pham Phi Son sitzt mit seiner Anwältin Jenny Fleischer auf der Gästecouch der TV-Sendung „Late Night Berlin“ von Prosieben-Moderator Klaas Heufer-Umlauf.Foto: Screenshot Youtube

Dienstagabend (21. Februar). München. 22.15 Uhr: Der von Abschiebung bedrohte Vietnamese Pham Phi Son und seine Anwältin Jenny Fleischer sitzen in der TV-Sendung „Late Night Berlin“ von Moderator und Entertainer Klaas Heufer-Umlauf.

Der Gastgeber will mehr über die Geschichte des 65-Jährigen aus Chemnitz wissen, zeigt seine klare Haltung zu dem Fall, der ihn bewegt. “Man kann sich das gar nicht vorstellen. Er lebt mehr als 30 Jahre hier, hat Arbeit und Frau, eine Tochter, die bald zur Schule gehen wird und dann soll er plötzlich abgeschoben werden.“
Über Pham Phi Son‘s Lippen kommen nicht viele Worte, in gebrochenem Deutsch erzählt er seine Situation, sagt, er habe Angst. „Mir geht es ganz schlecht, ich habe Angst, kann nicht schlafen.“

“Will der Familie nachhaltig Aufmerksamkeit geben” – Klaas Heufer-Umlauf

Pham’s Anwältin ergreift das Wort, nachdem sie Klaas Heufer-Umlauf nach der Rechtslage und dem Abschiebeprozess fragt. „Abschiebung heißt, man geht abends ins Bett und mitten in der Nacht können bis zu acht Polizeibeamten plötzlich im Haus stehen und dich zum Flieger karren. Es findet unangekündigt statt. Viele Menschen mit einem prekären Aufenthaltsstatus müssen das jeden Abend fürchten, wenn sie ins Bett gehen.“

Der Grund für die jetzt drohende Abschiebung von Pham Phi Son ist mitunter sein vorübergehender Aufenthalt in Vietnam, den er um drei Monate – länger als erlaubt – überschritt, wie Heufer-Umlauf noch einmal anspricht. “Wegen eines Krankenhausaufenthalts”, fügt Jenny Fleischer hinzu. „Herr Pham hat sogar die deutsche Botschaft darüber informiert.“

Danach, so die Anwältin für Migrationsrecht, hieß es, das sei alles kein Problem. De facto: Für die Ausländerbehörde war es offensichtlich schon ein Problem. Vorgeschrieben ist laut Gesetzesgebung eine zulässige Aufenthaltszeit von sechs Monaten. Eine für die Anwältin nicht mehr zeitgemäße Regelung, oder wie Fleischer sagt “aus der Zeit gefallen.”

Zudem würden oft die Abschiebegesetze angewandt, aber nicht die Gesetze zum Bleiberecht. „Da muss sich einiges ändern“, betont Fleischer.

„Man hat von den besten Gesetzen nichts, wenn sie nicht auf einen angewandt werden – in einer Situation, in der man nicht der Experte sein kann. Nicht jeder hat solch einen Rechtsbeistand“, meint der Prosieben-Moderator abschließend.

Hier geht‘s zur Petition: https://innn.it/PhamPhiSonBleibt