Start Vogtland Plauen bleibt trocken!
Artikel von: Sven Günther
02.04.2020

Plauen bleibt trocken!

Alkoholverbot in der Innenstadt wird ein Jahr verlängert – aber alle Vogtländer hoffen gerade jetzt auf die Ausnahmen! Würde es sie geben, wäre die Corona-Krise zu einem Teil überwunden! Foto: Igor Pastierovic

Alkoholverbot: Plauener sehnen sich nach Ausnahmen!

Von Sven Günther
Region. Das Corona-Virus legt das öffentliche Leben lahm – aber es geht trotzdem hinter geschlossenen Fenstern weiter. Gesetze werden verabschiedet, Verordnungen verlängert, Entscheidungen getroffen.
So hat der Stadtrat in Plauen beschlossen, dass die seit 2018 geltende Alkoholkonsumverbots-Polizeiverordnung weiter gültig bleibt. Sowohl ansässige Gewerbetreibende als auch Passanten, Nutzer umliegender Parkhäuser sowie die Mitarbeiter der Plauener Straßenbahn  freut das. “Es ist festzustellen, dass die Akzeptanz des Alkoholkonsumverbotes gestiegen ist. Die Anzahl von Verstößen gegen das Verbot konnte im Vergleich zum Jahr 2018 mehr als halbiert werden“, so Ordnungsamtschefin Anja Ullmann.

Höchstrafen bis zu 5000 Euro wären möglich

Im Jahr 2018 wurden 94 Verstöße festgestellt, die mit 7000 Euro geahndet wurden. 2019 waren es nur noch 44 Delikte, die 3400 Euro Strafe nach sich zogen. Aufgrund des seit Januar gültigen Sächsische Polizeibehördengesetz kann die Verbots-Zone großräumiger festgelegt werden. Sie umfasst jetzt den Lutherplatz, Theaterplatz, Postplatz, Julius-Mosen-Anlage sowie die angrenzenden Straßen Unterer Graben, Rathausstraße und je einen Teil von Reichsstraße, Bahnhofsstraße, Syrastraße, Melanchthonstraße, Klosterstraße und Herrenstraße. Dort ist es dann montags bis samstags von 11 bis 23 Uhr verboten, außer in Gaststätten alkoholische Getränke zu konsumieren und alkoholische Getränke zum Zwecke des Konsums innerhalb dieses Bereiches mit sich zu führen.

Alle hoffen auf Ausnahmen!

Obwohl das Verbot akzeptiert wird, hoffen jetzt alle Vogtländer auf die Ausnahmen: Das Alkoholkonsumverbot wird wie in den vergangenen Jahren nicht für die Stadtfeste „Plauener Frühling“ (8. bis 10. Mai), „Spitzenfest“ (19. bis 21. Juni), „Plauener Herbst“ (11. bis 13. Dezember) sowie für die „Plauener Nacht der Muse(e)n“ (26. Juni) gelten. Bliebe es dabei, wäre die Corona-Krise bis zu einem gewissen Punkt überwunden. Die Entscheidungen für das Frühlingsfest wird zwischen 22. und 30. April getroffen, für die Veranstaltung immer Sommer und Herbst später.

Alles Ausnahmen, bei denen man mit einem Bierchen in der Innenstadt anstoßen und „Tschau Corona“ rufen könnte. Daumendrücken!