Start Erzgebirge Polizei erschüttert über Polizeigesetz
Artikel von: Sven Günther
20.04.2018

Polizei erschüttert über Polizeigesetz

Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert den Referentenentwurf zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen. GdP-Chef Husgen: “Eine vom Grundsatz her löbliche Gesetzesinitiative, dessen Idee bei genauer Betrachtung jedoch den politischen Ränkespielen der sächsischen Koalitionspartner zum Opfer fällt.” Foto: pixabay.com

Polizeigesetz als Spielball der Parteien

Von Sven Günther
Region. Nach der Kritik an den Plänen zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts lässt Sachsen GdP-Chef Hagen Husgen kein gutes Haar am Referentenentwurf zur Neustrukturierung des Polizeirechts.

Polizei greift Politik an

Husgen wählt deutliche Worte, sagt: “Eine vom Grundsatz her löbliche Gesetzesinitiative, dessen Idee bei genauer Betrachtung jedoch den politischen Ränkespielen der sächsischen Koalitionspartner zum Opfer fällt.”

Für ihn ist das “Sächsisches Polizeigesetz ohne Biss”. Der Gewerkschafter weiter: “Nachdem in den vergangenen Monaten viele brauchbare und umsetzbare Entwürfe diskutiert wurden, ist nur noch ein Skelett dessen übrig geblieben. Frei nach dem Motto: ‘Ja nicht dem Koalitionspartner wehtun!'”

GdP-Chef Hagen Husgen kritisiert den Entwurf zum Polizeigesetz. Foto: GdP

In Zeiten der rasanten Entwicklung des Terrorismus und Extremismus, der Organisierten Kriminalität und der Alltagskriminalität sei die parallele Weiterentwicklung des Polizeirechts ein MUSS!

In einer Pressemitteilung heißt es weiter:

Es bewahrheitet sich zum wiederholten Mal, dass die innere Sicherheit von den Parteien als Spielball genutzt wird, um eigene Fraktionsinteressen durchzusetzen. Dieses an einen Basar erinnernde Gebaren, als ob Äpfel gegen Birnen aufgewogen werden, wird der Inneren Sicherheit in Sachsen alles andere als gut tun.
Hier geht es nicht um Obst, hier geht es um mehr:

· Wir sprechen im Jahre 2018 über Zeiten, in denen die Gewalt gegen Polizeibeamte stetig steigt und endlich ein Zeichen gesetzt wird, um die Sicherheit der Polizisten zu gewährleisten.
· Wir sprechen im Jahre 2018 über Zeiten, in denen die modernsten Kommunikationsmittel für die Vorbereitung und Durchführung schwerer Straftaten verwendet werden und deren Daten-Verschlüsselung unverzichtbar für die polizeilichen Ermittlungen sind.
· Wir sprechen im Jahre 2018 über Zeiten, in denen jeder halbwegs computerinteressierte Nutzer auf dem Markt befindliche Software nutzen kann, um seine Festplatten zu kodieren und damit Daten, die für Straftaten genutzt werden, unsichtbar macht.

Doch die notwendigen Befugnisse, um dem gegenzusteuern, sucht man in dem vermeintlich modernen Sächsischen Polizeigesetz vergeblich! Weder der grundsätzliche Einsatz der BodyCam, die Quellen-TKÜ noch die Online-Durchsuchung sind Bestandteil des vermeintlich modernen Sächsischen Polizeigesetzes.