Start Chemnitz RATGEBER: Umgang mit erkrankten Familienmitgliedern - Tipps für pflegende Angehörige
Artikel von: Redaktion
11.07.2017

RATGEBER: Umgang mit erkrankten Familienmitgliedern – Tipps für pflegende Angehörige

Auch für pflegende Angehörige ist es nicht immer einfach, wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird. Doch mit ein paar Tipps kann die Pflege gut bewältigt werden. Foto: highwaystarz / fotolia.com

Ein Schlaganfall oder eine Demenzerkrankung – egal, ob ein Familienmitglied ganz plötzlich oder unerwartet zum Pflegefall wird, Angehörige müssen sich in beiden Fällen auf zahlreiche Veränderungen einstellen. Wenn ein Elternteil oder ein anderes nahes Familienmitglied seinen Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann und Hilfe braucht, ist das auch für die pflegenden Angehörigen nicht immer einfach.

War man bisher allein für sich und sein eigenes Leben verantwortlich, so ist die Pflege eines kranken Familienangehörigen eine große Umstellung. Denn sowohl das Berufsleben als auch die Freizeit müssen an diese neue Situation angepasst werden. Doch eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim ist für die meisten erst einmal undenkbar.

Private und professionelle Unterstützung bei der Pflege

Pflegende Angehörige stehen häufig unter hohem Leistungsdruck, wenn sie für das Wohlergehen des Pflegebedürftigen verantwortlich sind. Doch niemand muss mit dieser Mammutaufgabe alleine fertig werden. Andere Familienmitglieder, wie Geschwister oder der Partner, können hier eine große Unterstützung darstellen. Doch auch professionelle, ambulante Pflegedienste oder ehrenamtliche Helfer sind hierbei eine große Hilfe. Um pflegende Angehörige mit Haushaltshilfen oder ehrenamtlichen Helfern zu entlasten, wurden im Rahmen der Pflegereform und der Pflegestärkungsgesetze (PSG I-III) neue Leistungen eingeführt. Für solche Unterstützungsangebote können bis zu 40 Prozent dessen, was bis dato für Leistungen der Pflegedienste verrechnet wurde, in Anspruch genommen werden. Seit Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze wurden auch die Leistungen der Verhinderungspflege ausgebaut. So haben pflegende Angehörige nicht nur bei Krankheit oder im Urlaub gemäß § 39 SGB XI Anspruch auf Verhinderungspflege: Eine wöchentliche Tagespflege durch geschulte Pflegekräfte ist eine enorme Entlastung. Die Pflegekassen übernehmen für maximal vier Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzkraft (Verhinderungspflege), falls der Patient bereits sechs Monate lang gepflegt wurde.

Eine Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte erleichtert den Alltag der Angehörigen enorm. Foto: Kzenon / fotolia.com

Seit dem Pflegereformgesetz von 2008 gibt es in fast allen Bundesländern Pflegestützpunkte, an welche sich Angehörige mit ihren Fragen wenden können. So werden beispielsweise nicht nur Fragen in Bezug auf die Pflegefinanzierung beantwortet, sondern auch regionale Betreuungs- und Hilfsangebote vermittelt. In Sachsen gibt es ein eigenes Pflegeberatungs-Netzwerk. Die Pflegeberatung wird hier an Beratungsstellen von Kommunen und Krankenkassen übernommen. Für pflegende Angehörige gibt es hier nicht nur Informationen zur Beratung, sondern auch über die soziale Sicherung der Pflegeperson sowie über zahlreiche familienentlastende Dienste in Chemnitz und anderen sächsischen Großstädten. So gibt es in Chemnitz beispielsweise ACCURADA, eine Vereinigung, die haushaltsnahe Dienstleistungen anbietet und den Pflegenden somit entlastet.

Eine große Hilfe ist es auch, einen Pflegekurs zu absolvieren. Denn dabei werden die wichtigsten Handgriffe erlernt, um souverän und sicher mit dem Pflegebedürftigen umzugehen – und zwar von der Körperhygiene bis hin zu verschiedenen Hebetechniken. In Sachsen gibt es zahlreiche Anlaufstellen, bei denen pflegende Angehörige das nötige Know-How erwerben können, zum Beispiel bei diversen ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen.

Vereinbarung von Pflege und Berufsleben

Die Pflege eines kranken Angehörigen kann sehr zeitaufwändig sein. Nicht selten ist es schwierig, die Pflege mit dem Berufsleben zu vereinbaren. Eins vorweg: Um die Pflege des Angehörigen und den Beruf miteinander zu vereinbaren, ohne auf eine finanzielle Absicherung zu verzichten, gibt es durch das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) mehrere Möglichkeiten:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld: Sobald eine Pflegesituation eintritt, haben pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung von bis zu zehn Tagen, in der die Erstversorgung und weitere Pflege geregelt werden kann. In dieser Zeit haben pflegende Angehörige gemäß § 2 PflegeZG zudem einen Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld, das als Lohnersatz dient.
  • Pflegezeit: Pflegende Angehörige haben nach § 3 PflegeZG Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der eine vollständige oder teilweise Freistellung vom Beruf erfolgt. In dieser Zeit erhalten sie zwar kein Gehalt, haben aber die Garantie, nach den sechs Monaten zum Arbeitgeber zurückkehren zu können. Es besteht also ein Sonderkündigungsrecht. Außerdem bleiben sie sozialversichert, über die Pflegekasse besteht auch die Rentenversicherung weiter und auch der Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung bleibt erhalten. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bis zur Höhe des Mindestbetrags von der Pflegekasse übernommen. Da pflegende Angehörige in dieser Zeit kein Gehalt erhalten, dient ein zinsloses Darlehen oder das Pflegegeld als finanzielle Absicherung.
  • Familienpflegezeit: Die §§ 2 und 3 FPfZG regeln die Familienpflegezeit. In dieser können pflegende Angehörige bis zu 24 Monate teilweise vom Beruf freigestellt werden. Auf diese Weise lassen sich Familie und Beruf am besten miteinander vereinbaren, da die pflegenden Angehörigen zwei Jahre lang in Teilzeit arbeiten und so genügend Zeit für die Pflege des Familienmitglieds haben. Die wöchentliche Arbeitszeit kann dabei auf bis zu 15 Stunden reduziert werden, auch hier besteht ein Sonderkündigungsschutz. Auch in diesem Fall kann ein zinsloses Darlehen für eine finanzielle Absicherung sorgen.

Wichtig: Nur, wenn es sich bei dem Pflegebedürftigen um einen nahen Angehörigen handelt, kann man Pflege- oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Zu den nahen Angehörigen zählen Großeltern, Eltern, Schwieger- und Stiefeltern, Ehegatten oder Lebenspartner, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Lebenspartner, leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Seelischer Umgang mit der Pflegesituation

Die Pflege kann sowohl körperlich als auch seelisch anstrengend sein. Damit die Situation den pflegenden Angehörigen nicht über den Kopf wächst, sollten diese versuchen, sich auch Zeit für sich selbst zu nehmen. Foto: kei907 / fotolia.com

Doch auch, wer von Familie oder professionellen Pflegediensten unterstützt und zumindest teilweise von der Arbeit freigestellt wird, kann mit der Zeit an seine physischen und psychischen Grenzen kommen. Schließlich kann eine langwierige Pflege körperlich sehr anstrengend werden. Und auch die psychische Belastung ist nicht zu unterschätzen, denn das Leben verändert sich durch die Pflege grundlegend. Diese erfordert nicht nur viel Verpflichtung und Verantwortung, sondern auch Verzicht. Der Job wird unter Umständen aufgegeben, die Freizeit wird eingeschränkt und auch Ängste und Geldsorgen belasten die Psyche. Die Pflege beeinflusst natürlich auch die Beziehungen des Pflegenden zu anderen Menschen, vor allem zur eigenen Familie. Durch die Pflege muss das eigene Familienleben oft hinten angestellt werden, und häufig geht auch der Kontakt zum Freundeskreis verloren. Dadurch fühlen sich pflegende Angehörige in vielen Fällen isoliert. Daher sollten sie sich nicht nur private und professionelle Unterstützung holen, sondern auch ihre Freizeit fest einplanen, um der Isolation bereits im Vorfeld entgegenzuwirken.

Termine wie der Döbeler Theaterball, ein Kinobesuch in Chemnitz oder ein Cafébesuch mit Freunden sollten wie auf einem Stundenplan eingetragen werden. Wichtig ist es auch, offen mit den Freunden über den Pflegefall in der Familie zu reden. Nur so können diese Verständnis für die Situation aufbringen und auch nachvollziehen, falls aus einem Treffen mal nichts wird. Eine große Hilfe ist jedoch auch der Kontakt mit Gleichgesinnten. Egal, ob sich pflegende Angehörige in Online-Gruppen über ihre Pflegeerfahrungen austauschen oder an einer Selbsthilfegruppe teilnehmen, das Wissen, dass man mit der Pflegesituation nicht allein ist, hilft ungemein. In Sachsen gibt es eine große Auswahl an Selbsthilfegruppen, so zum Beispiel die Alzheimer Angehörigen-Initiative Leipzig e.V. Demenzhilfe-Beratungsstelle, die speziell Angehörige von Demenzkranken berät und unterstützt. In Chemnitz kann beispielsweise KISS helfen – die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe, die sowohl für Angehörige von Alzheimerkranken als auch für pflegende Angehörige eine Selbsthilfegruppe anbietet.

Nur wenige pflegende Angehörige wissen, dass sie das Recht auf eine medizinische Reha haben. Diese kann helfen, mit den physischen und psychischen Herausforderungen der Pflege umzugehen und sich davon zu erholen. Allerdings müssen für die Kur auch einige Voraussetzungen erfüllt sein und diese muss zunächst beantragt werden. In der Regel werden Kuren für 3 Wochen genehmigt. Auf diese Weise bekommen die Pflegenden Abstand zur täglichen Pflegesituation und können Methoden entwickeln, um sich selbst bei der Pflege nicht zu vergessen.