Start Sachsen führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein
Artikel von: Björn Wagener
04.03.2024

Sachsen führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein

Künftig sollen Asylbewerberleistungen nur noch per Karte ausgezahlt werden. Symbolfoto: Pexels

Sachsen startet ebenfalls mit dem Kartenmodell

Sachsen. Ab dem 1. April wird der Freistaat das Pilotprojekt zur schrittweisen Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber ebenfalls starten. Wie das Innenministerium mitteilt, habe man die Rahmenbedingen entsprechend abgestimmt, um das Bezahlsystem später auf eine bundeseinheitliche Variante überzuleiten. Die Konkrete Ausgestaltung obliegt dabei den Ländern. In Sachsen gelten folgende Regeln:

Aufladung der Karte

Die Karte wird entweder monatlich oder im zweiwöchigen Rhythmus durch die Landkreise bzw. die Landesdirektion mit Guthaben aufgeladen.

Bargeldabhebung

Da in der Praxis Kleinbeträge vereinzelt nur mit Bargeld bezahlt werden können, wird es den Karteninhabern möglich sein, einmal im Monat einen Betrag von 50 Euro abzuheben.

Örtliche Beschränkung

Die Nutzungsmöglichkeit der Bezahlkarte bleibt zunächst auf den gesamten Freistaat Sachsen beschränkt. Somit können Umverteilungen von Asylbewerbern zwischen den Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion problemlos durchgeführt werden. Sobald ausreichend Erfahrungen über das Nutzungsverhalten vorliegen, können die Landkreise entscheiden, den Nutzungsraum nach Postleitzahlengebieten weiter einzuschränken. Der Geldtransfer sowie ein Karteneinsatz im Ausland werden nicht möglich sein.

Warenbeschränkung

Es wird keine Beschränkung von Waren- oder Händlergruppen erfolgen.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) kommentiert die Einführung wie folgt: “Wir haben mit den Landkreisen schnell ein abgestimmtes Verfahren gefunden. Ich bin den Landkreisen dankbar, dass sie mehrheitlich schon am 1. April an den Start gehen. Mit den jetzt vereinbarten Kriterien ist der reibungslose Übergang vom sächsischen Pilotverfahren der Landkreise zur späteren Einführung einer gemeinsamen Bezahlkarte für den Freistaat sichergestellt.”