Start Vogtland Sachsen reagiert auf Handwerker-Proteste
Artikel von: Sven Günther
14.01.2021

Sachsen reagiert auf Handwerker-Proteste

Pendler aus Tschechien müssen sich einmal wöchentlich testen lassen. Foto: BP

Sachsen schwächt Pendler-Regelung ab

Von Sven Günther

Region. Nach heftigen Protesten schwächte die sächsische Staatsregierung die umstrittene Pendler-Regelung jetzt deutlich ab, beteiligt sich an den Kosten und akzeptiert Schnell-Test.

Roland Ermer, der Chef des Sächsischen Handwerkstages hatte geschimpft: “Es ist einfach unfassbar, wie überfordert unser Sozialministerium in diesen schwierigen Zeiten unterwegs ist. Lediglich per ministerieller Pressemitteilung zu verkünden, dass sich die Betreffenden ab 11. Januar 2021 regelmäßig und auf eigene Kosten (z.B. durch den Arbeitgeber) mindestens zweimal wöchentlich testen lassen müssen, ist ein Schlag ins Gesicht der entsprechenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.”

Der betroffene Personenkreis liegt bei geschätzten 25.000 Personen (ca. 9.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Einpendler aus Tschechien und 10.000 aus Polen. Sächsische Beschäftigte, die beruflich in die Nachbarländer pendeln, werden nicht erfasst.)

Die Regelung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung enthält die Verpflichtung für diese Personengruppe, sich einmal wöchentlich einer Testung auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 zu unterziehen. Diese Regelung gilt sowohl für Einpendler nach Sachsen (Grenzgänger) als auch für Auspendler aus Sachsen (Grenzpendler) ab Montag, den 18. Januar 2021. So sollen Infektionsketten schneller erkannt und gestoppt werden.

Die Tests – Schnelltests sind hierfür ausreichend – können z.B. bei Betriebsärztinnen und –ärzten, in Eigenorganisation bei örtlichen Haus- und Fachärzten, bei privaten Testanbietern sowie in einigen Apotheken durchgeführt werden.

Eine Übersicht über alle Test- und Schwerpunktpraxen ist auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen aufgelistet: https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/corona-virus/test-und-schwerpunktpraxen/

Außerdem ist es möglich, Beschäftigte auszubilden, die die Schnelltests im Unternehmen durchführen können. Diese (Online-)Kurse bietet das Bildungswerk des Deutsche Roten Kreuzes (DRK) an.

Anerkannt werden auch Schnelltests aus Polen und Tschechien. Tschechische Bürgerinnen und Bürger, die dort voll krankenversichert sind, haben Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest pro Woche.

Der Freistaat Sachsen wird sich an den Kosten der Tests mit zehn Euro pro Test beteiligen, darauf hat sich das Kabinett verständigt.

Aufgrund der Vielzahl von Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven möchten wir auf die FAQ unter https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html verweisen.