Start Erzgebirge Schülerbeförderung: Gericht bringt Eltern in Not
Artikel von: Andre Kaiser
16.06.2016

Schülerbeförderung: Gericht bringt Eltern in Not

Foto: André Kaiser (Archiv)

Schülerbeförderung: Eltern zur Kasse gebeten

Annaberg-Buchholz. Das Urteil zur Schülerbeförderung fiel am Rande der Wahrnehmbarkeit – und betrifft doch tausende Kinder und Eltern im Erzgebirgskreis!
Verwaltungsrichter entschieden: Landkreis und Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) dürfen die Zuschüsse zur Schülerbeförderung nicht mehr direkt verrechnen. Sie haben verfügt, dass die Eltern mit ins Boot genommen werden.

Klartext-Beispiel: Bisher ging die Mutter einer Tochter (3. Klasse) und eines Sohnes (7. Klasse) zum Busunternehmen, legte einen vom Landratsamt bestätigten Antrag vor – und bekam die Schülerfahrkarten zu subventionierten Preisen. 15 Euro zahlte sie für das Ticket der Tochter, 112,50 Euro für das des Sohnes. Im Falle eines behinderten Kindes hätte sie keinen Cent aufbringen müssen.

Der Landkreis beschloss jetzt, diese Subventionen weiter zu zahlen, darf das aufgrund des Urteils aber erst im Nachgang!

Das heißt: Die Mutter muss zunächst die volle Summe von 255 Euro vorstrecken, dann Anträge stellen, damit sie den subventionierten Teil vom Landkreis zurückbekommt. Das Antragsformular kann im Landratsamt erst nach Bezahlung der vollen Summe beim ZVMS abgegeben werden.

Was aber, wenn die 255 Euro nicht sofort verfügbar sind? Man lang auf die Rückzahlung warten muss?

Denn das ist zu befürchten. Die Neuregelung sorgt für Bürokratie und Hektik, weil im Landratsamt in den nächsten Wochen rund 15.000 zusätzliche Formular bearbeitet werden müssen.

Man verweist darauf, dass der bürokratische Mehraufwand weder vom Erzgebirgskreis noch vom ZVMS verursacht worden sei. Man bittet um Verständnis, weil „diese erhebliche Menge (15.000 Anträge) einen angemessenen Zeitraum erfordert.”

Weitere Informationen gibt es unter  http://www.erzgebirgskreis.de und unter der Rufnummer 03733-831-2299