Start Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt
Artikel von: Olaf Haubold
10.08.2015

Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt

Fahrgäste im VMS Gebiet, die ab August 2015 ohne gültigen Fahrausweis in Bus und Bahn angetroffen werden, zahlen 60 Euro.

Verkehrsunternehmen im VMS bringen Anpassung auf 60 Euro zur Anwendung

Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) setzen ab 1. August 2015 einen Beschluss des Bunderates um und passen das erhöhte Beförderungsentgelt an. Fahrgäste, die ab August 2015 ohne gültigen Fahrausweis in Bus und Bahn angetroffen werden, zahlen dann 60,00 Euro. Die entsprechende Änderung wurden in die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VMS eingearbeitet.

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt muss zahlen, wer:

  • sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
  • sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Prüfung nicht vorzeigen kann,
  • den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ,
  • den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt,
  • Ermäßigungen in Anspruch nahm, ohne dass dazu die entsprechende Berechtigung vorgezeigt werden kann,
  • für einen mitgeführten Hund oder eine mitgeführte Sache gemäß Tarifbestimmungen keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann.

Davon unberührt bleibt die Bearbeitungsgebühr für eine nachweislich vergessene und gültige personengebundene Zeitkarte (z. B. SchülerVerbundKarte). Kunden, die ihr Ticket vergessen haben können es innerhalb von 14 Tagen nach der Kontrolle beim Verkehrsunternehmen vorzeigen und zahlen dann 7,00 Euro Bearbeitungsgebühr. Ausführliches unter www.vms.de/tickets/befoerderungsbedingungen/

Nachsatz:
Am 8. Mai 2015 stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung über die Anhebung des „erhöhten Beförderungsentgelts“ für Fahren ohne gültiges Ticket im öffentlichen Personennahverkehr zu.