Start Zwickau Schwarzwild muss auf Radioaktivität untersucht werden
Artikel von: Redaktion
17.06.2016

Schwarzwild muss auf Radioaktivität untersucht werden

Geschossenes Schwarzwild, das in einigen Teilen des Landkreises erlegt wird, muss künftig auf radioaktivität überprüft werden. Foto: Franz-Heinrich Busch (bsen)
Geschossenes Schwarzwild, das in einigen Teilen des Landkreises erlegt wird, muss künftig auf Radioaktivität überprüft werden.
Foto: Franz-Heinrich Busch (bsen)

Landkreis. Das erlegte Schwarzwild im Landkreis weist in einigen Gebieten die höchstzulässigen Radiocäsiumgehalte auf. Das teilte das Landratsamt mit.  Beginnend zum 1. Juli 2016 sind daher sämtliche Stücken Schwarzwild, welche in den Gemeinden

 

–           Crinitzberg mit allen Ortsteilen (Bärenwalde, Obercrinitz),

–           Hartmannsdorf mit allen Ortsteilen (Hartmannsdorf, Giegengrün)

–           Hirschfeld mit allen Ortsteilen (Hirschfeld, Voigtsgrün, Niedercrinitz) sowie

–           der Stadt Kirchberg mit allen Ortsteilen (Burkersdorf, Wolfersgrün, Leutersbach,

Saupersdorf, Stangengrün, Cunersdorf)

 

erlegt wurden und deren Fleisch als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden soll, einer radiologischen Untersuchung auf Cäsium-137 zu unterziehen.

Ursächlich für die Festlegung sind Ergebnisse eines zweijährigen Monitoring-Programms. In dessen Rahmen wurden Proben von erlegtem Schwarzwild aus den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld sowie der Stadt Kirchberg auf die Einhaltung des Grenzwertes für Radioaktivität untersucht.

Diese zeigten, dass die höchstzulässigen Radiocäsiumgehalte von 600 Bq/kg bei einem beträchtlichen Anteil der Proben deutlich überschritten worden sind. In Auswertung der Erkenntnisse wurde mittels Erlass vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 1. Februar 2016 das bis dahin nur im Vogtlandkreis bestehende Pflichtuntersuchungsgebiet (PflUG) neu definiert.

Toby Pintscher, Amtstierarzt, erläutert, dass im neuen erweiterten PflUG generell der begründete Verdacht der Radiocäsium-Höchstwertüberschreitung besteht. „Dieser „Generalverdacht” kann jedoch im Einzelfall durch entsprechende Untersuchung „ausgeräumt” werden. Wenn konkrete Untersuchungsergebnisse belegen, dass der Höchstwert von Radiocäsium nicht überschritten ist, kann das erlegte Schwarzwild als Lebensmittel in Verkehr gebracht, also an Endverbraucher, Wildbearbeitungsbetriebe, nahegelegene Betriebe des Einzelhandels oder der Gastronomie abgegeben werden.“