Start Schweinerei: Kein einziger Tiertransporter in Ordnung
Artikel von: Redaktion
02.03.2018

Schweinerei: Kein einziger Tiertransporter in Ordnung

Unter aller Sau waren die zumeist vorgefundenden Bedingungen. Fotos: Polizeidirektion Chemnitz

Döbeln. Bei jedem der insgesamt 13 kontrollierten Tiertransporte wurde mindestens ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt. Dies ist die Bilanz einer zweitägigen Kontrolle, die die Verkehrspolizeiinspektion der Polizeidirektion Chemnitz am Dienstag und Mittwoch durchführte. Kontrolliert wurde jeweils zwischen 10 Uhr und 18 Uhr im Bereich der B169 am Autohof Döbeln. An den beiden Tagen registrierten die Polizisten insgesamt 36 Verstöße gegen die Viehverkehrsverordnung und die Tierschutztransportverordnung (11 Verstöße) sowie gegen das Fahrpersonalgesetz (11 Verstöße).

Zu beanstanden hatten die Kontrolleure u.a.: – 8x nicht ordnungsgemäß geführtes Transportkontrolldesinfektionsbuch, – 4x hinten geöffnete Auslassstutzen, so dass Fäkalien ungehindert austreten konnten, – 2x Überschreiten der Gruppenstärke in einzelnen Buchten (Schweinetransporte), – 1x nicht erreichbare Tränknippel für die in der oberen Etage verladene Tiere (Schweine), – 1x defekte und über die Ladefläche schleudernde Trennwände, – 1x defekter Trennklappenriegel, an dem sich bereits ein Tier (Rind) verletzt hatte. – 1x nicht ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert.

Kontrolleur bei der Arbeit.

Darüber hinaus war ein nach Sachsen-Anhalt fahrender Transport mit 186 Schweinen á 120 Kilogramm beladen. Damit wurden, gerechnet auf die zulässige verfügbare Quadratmeterfläche, vier Tiere mehr transportiert als erlaubt. Einem anderen Transport, allerdings als Leerfahrt, untersagten die Polizisten die Weiterfahrt. Der Grund dafür war die festgestellte falsche Kalibrierung des Kontrollgerätes. Erst nach dessen Neukalibrierung durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Es wird nun wegen des Verdachts der Fälschung technischer Aufzeichnungen ermittelt. Zudem war der Fahrer ohne Fahrerkarte unterwegs, so wie auch die Fahrer zweier anderer Transporte.

Gleich zu Beginn des 1. Kontrolltages hatte man bemerkt, dass auf einem in der Nähe befindlichen Parkplatz eine sogenannte End-zu-End-Verladung stattfand. Die
Verladung von Nutztieren im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten. Diese Tiere dürfen nur auf dafür zugelassenen Plätzen verladen werden. Am zweiten Einsatztag stellten die Kontrolleure u.a. zwei nicht transportfähige Tiere fest. Zum einen war dies bei einem Rindertransport eine vor dem Transport nicht
gemolkene Kuh. Ihr Euter war so gefüllt, dass Milch austrat. Außerdem hatte das Tier eine blutige Zitzenverletzung.

Ebenfalls nicht transportfähig war ein Schwein in einem anderen Transportfahrzeug. Dieses hatte einen Mastdarmvorfall (Ausstülpung des Enddarms nach außen) und
hätte nicht transportiert werden dürfen. Diese beiden Transporte schickte der Amtstierarzt auf direktem Weg in den Schlachthof, wo ein anderer amtlicher Veterinärmediziner beide Tiere außerhalb des Transportfahrzeuges nochmals überprüfte.