Start Chemnitz Silvester 2020: Böllerverbot in Chemnitz
Artikel von: Judith Hauße
28.12.2020

Silvester 2020: Böllerverbot in Chemnitz

In Chemnitz darf nicht geböllert werden. Symbolbild: pexels.com

Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern im gesamten öffentlichen Stadtgebiet ist in Chemnitz an Silvester und Neujahr verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Pandemie wurde am Montag (28. Dezember) veröffentlicht.

Erlaubt sind sowohl am Donnerstag als auch am Freitag lediglich Tischfeuerwerk. Mit diesem Verbot wolle die Stadt dazu beitragen, dass es nicht zu unnötigen Menschenansammlungen in Pandemie-Zeiten kommt.

Außerdem soll die Lage in den bereits stark beanspruchten Krankenhäusern nicht noch weiter belastet werden. Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird für den Zeitraum vom 31. Dezember 2020, 0 Uhr bis 1. Januar 2021, 24 Uhr auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen sowie auf privaten, aber für jedermann zugänglichen Flächen (z.B. Parkplätze von Supermärkten) ausdrücklich untersagt.

Ausgenommen sind laut Chemnitzer Stadtverwaltung Feuerwerkskörper der Kategorie F1, die zur Verwendung in geschlossenen Bereichen und innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind (Tischfeuerwerk u.a.).

Die Allgemeinverfügung finden die Chemnitzerinnen und Chemnitzer im Internet unter www.chemnitz.de/coronavirus.