Start Erzgebirge Sind Abtreibungs-Gegner "christliche Fundamentalisten"?
Artikel von: Sven Günther
09.06.2017

Sind Abtreibungs-Gegner “christliche Fundamentalisten”?

Simone Lang (SPD, MdL) setzt sich gegen eine Abschaffung des Paragrafen 218a. Foto: privat

 

Von Sven Günther
Annaberg-Buchholz. Für den Montag hat der Verband der Christdemokraten für das Leben (CDL) Sachsen/Erzgebirge zu einem “Schweigemarsch für das Leben” aufgerufen.
Ein Aufruf, den die SPD-Landtagsabgeordnete Simone Lang aus dem Erzgebirgskreis nutzt, ihre Sicht darzustellen. Sie schreibt: “Mit dem Aufruf ‘Hilfe zum Leben statt Hilfe zum Töten’ setzen sich die christlichen Fundamentalisten dafür ein, keinerlei Schwangerschaftsabbrüche zuzulassen, da ihrer Meinung nach jeder Mensch uneingeschränktes Recht auf Leben hat.”

Die Breitenbrunnerin erklärt: “Frauen sollen auch künftig selbstbestimmt darüber entscheiden können, ob sie ein Kind zur Welt bringen oder nicht. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, weil jeder Mensch selbst entscheiden kann, was er mit seinem Körper tut.“

Lang stehe nach wie vor zu ihrer festen Überzeugung, dass keine Frau eine solche Entscheidung leicht nimmt. Sie sei entschieden gegen eine Abschaffung der geltenden Gesetzeslage der Fristenregelung gemäß § 218a StGB. “Gleichzeitig setze ich mich für eine vernünftige Sozialpolitik zugunsten von Kindern, Alleinerziehenden, Frauen und Familien ein”, so Simone Lang.

“Christliche Fundamentalisten”?

Eine Bezeichnung, die den Organisatoren des Marsches nicht gefällt. Daniel Kästner kommissarischer Landesvorsitzender der CDL Sachsen schimpft: “Wer, wie Frau Simone Lang MdL (SPD), Mitglieder der Christlich-Demokratischen Partei Deutschlands als christliche Fundamentalisten bezeichnet, hat offenbar von den Inhalten des christlichen Glaubens wenig Kenntnis. Der Schutz der Ungeborenen ist ein zentrales Anliegen aller christlichen Kirchen.”

Er verteidigt die Inhalte des Schweigemarsches, sagt: “Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 eindeutig festgestellt, dass das Recht auf Leben auch dem Ungeborenen zukommt.” Die Beratungsregelung habe aus seiner Sicht nicht zu einer nennenswerten Abnahme der Abtreibungen geführt.
Kästner geht auch davon aus, das keine Frau ihr Kind leichtfertig töten lassen würde, sondern schwerwiegende Gründe eine Rolle spielen.  Er  wünsche sich eine offene Untersuchung und Diskussion dieser Gründe und ernsthafte Bemühungen der Politik, diese Ursachen abzustellen. Kästner: “Die Abtreibung als Frauenrecht zu bezeichnen ist daher aus meiner Sicht unsolidarisch gegenüber den betroffenen Frauen und Familien.”