Start Mittelsachsen Stadt Freiberg und Landkreis unterzeichnen Abstimmungsvereinbarung zur Zuzugsbeschränkung
Artikel von: Constanze Lenk
25.08.2018

Stadt Freiberg und Landkreis unterzeichnen Abstimmungsvereinbarung zur Zuzugsbeschränkung

Mit dem für die Zuweisung von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach §12a Bundesintegrationsgesetz zuständigen Landratsamt Mittelsachsen ist eine Abstimmungsvereinbarung getroffen worden. Damit ist der Anfang Februar bei der Landesregierung eingereichte Antrag zur Zuzugsbeschränkung obsolet.
Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause (5. Juli) hat der Freiberger Stadtrat Oberbürgermeister Sven Krüger mehrheitlich beauftragt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen. Sie ist mit der Landesdirektion abgestimmt und durch Landrat Matthias Damm und Oberbürgermeister Sven Krüger am, Freitag, 24. August, unterzeichnet worden.
Die Vereinbarung sieht vor, künftig „alle zulässigen Maßnahmen zu prüfen“, um „eine überproportionale Inanspruchnahme der Stadt Freiberg” zu verhindern.
Die Landkreisverwaltung hat in den letzten Monaten in enger Abstimmung mit der Stadt Freiberg umfangreiche Maßnahmen ergriffen, dem Inhalt der zu schließenden Vereinbarung gerecht zu werden. So fand am 17. April dieses Jahres eine Regionalkonferenz mit Wohngesellschaften aus dem gesamten Landkreis statt, mit dem Ziel, der „gleichmäßigen Verteilung anerkannter Asylbewerber im Landkreis (Klein- und Mittelstädte)“, wie es Landrat Matthias Damm in seinen einführenden Worten ausführte. Die „Wohnsitznahme soll sich nicht auf bestimmte Kommunen im Landkreis konzentrieren.“
„Ich bin sehr froh für meine Stadt, dass wir mit dem Landkreis eine gute Basis gefunden haben“, freut sich OB Krüger.
„Wir sind für die Belange Freibergs sensibilisiert und handeln entsprechend seit Oktober. Dies ist jetzt auch schriftlich festgehalten, darüber hinaus dokumentiert die Vereinbarung die notwendige und enge Zusammenarbeit mit der Stadt in diesem Bereich“, so Landrat Matthias Damm.