Start Zwickau Stadt gewinnt Rechtsstreit - Ungewissheit für Zwickauer Regenbogenhaus
Artikel von: Judith Hauße
30.01.2019

Stadt gewinnt Rechtsstreit – Ungewissheit für Zwickauer Regenbogenhaus

Heim-Chefin Kerstin Täuber und Bewohner der Zwickauer Wohn- und Sozialunterkunft “Regenbogen” stehen nach dem Rechtsstreit vor einer ungewissen Zukunft. Fotos: Judith Hauße

Die Obdachlosenunterkunft  „Regenbogenhaus“ in Zwickau-Pölbitz darf ab sofort keine neuen Bewohner aufnehmen. Dies teilte die Stadt Zwickau am Dienstag nach gewonnenen Rechtsstreit mit Heim-Chefin Kerstin Täuber vor dem Chemnitzer Verwaltungsgericht mit. Grund für die Nutzungsunterlassung sind neben der bauplanungsrechtlich unzulässigen Nutzung im Gewerbegebiet vor allem gravierende Brandschutzmängel, die sich laut Stadt bereits nach zweimaligen Bränden im Gebäude bestätigt zeigten.

Dennoch strebe die Stadtverwaltung keine kurzfristige Räumung des Objekts an, wie es in einem Schreiben aus dem Rathaus heißt. “Ziel muss in jedem Fall sein, dass das Haus mittelfristig nicht mehr als Wohnstätte genutzt wird.” Danach soll nun umgehend das zuständige Sozialamt des Landeskreises Zwickau bzw. die zur Aufenthalts- bzw. Wohnsitzbestimmung bestellten Betreuer in Verbindung kontaktiert werden. Im Rathaus hofft man inzwischen, “dass dass sowohl das Landratsamt und die jeweiligen Betreuer als auch die Betreiberin ihrer Verantwortung gerecht werden.”

Das Gebäude im Stadtteil Pölbitz, in dem aktuell 29 Menschen leben, wurde ursprünglich in den 1950er Jahren als Bauarbeiterunterkunft gebaut. Bereits vor sechs Jahren erhielt die Betreiberin die Kündigung für das “Regenbogenhaus” im Norden der Stadt. Dabei habe man ihr städtische Objekte zum Kauf angeboten.