Start Erzgebirge Straße nach Scharfenstein wieder frei
Artikel von: Sven Günther
26.11.2020

Straße nach Scharfenstein wieder frei

Am 12. Januar kam es auf der S 228 zwischen Hopfgarten und Scharfenstein zu einem Felssturz, infolgedessen die S 228 voll gesperrt werden musste. Es folgte im Februar und März die Beraubung und Beräumung der straßennahen Felsböschungen. Foto: LASuV

Felsensicherung für 550.000 Euro

Scharfenstein/Wolkenstein. Am Montag (30. November) wird die S 228 zwischen Scharfenstein und Wolkenstein nach Abschluss der Felssicherungsarbeiten wieder für den Verkehr freigegeben.

Nach einem Felssturz Anfang des Jahres musste die S 228 kurzfristig gesperrt und die Verkehrssicherheit in diesem Bereich wiederhergestellt werden (s. Pressemitteilung zum Beginn der Arbeiten).

In dem Bauabschnitt von rund einem Kilometer Länge wurden seit Mitte August massive technische Sicherungsarbeiten umgesetzt. Unter anderem wurden circa 600 Meter Steinfallfangzäune, 1.500 Quadratmeter Schutzvernetzungen und 100 Meter Prallwände an den vorhandenen Felsböschungen errichtet.

Die Gesamtkosten für die Felssicherung belaufen sich auf rund 550.000 Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.

HINTERGRUND
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist auch in Zeiten der Corona-Krise ein zuverlässiger Auftraggeber für die regionale Wirtschaft. Für den Staatsstraßenbau im Freistaat Sachsen stehen in diesem Jahr rund 126 Millionen Euro zur Verfügung, für die Bundesstraßen und Autobahnen weitere 337 Millionen Euro. Trotz Corona-Krise und erschwerten Arbeitsbedingungen verliefen und verlaufen unsere Auftragsvergaben termingerecht.
Seit Jahresbeginn haben wir bereits rund 208 Millionen Euro durch Aufträge vertraglich gebunden. Über drei Viertel des Auftragsvolumens bleiben dabei im Freistaat Sachsen. Alle Aufträge des LASuV für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen rund um den Brückenbau, Straßen- und Radwegbau bzw. deren Sanierung werden grundsätzlich in Fachlosen und – wo sinnvoll – in Bauabschnitte bzw. Teillose unterteilt, um auch kleinen und mittelständischen Baufirmen aus unserer Heimat die Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an unseren Ausschreibungen zu beteiligen.