Start Striegistal-Radweg steht doch nicht auf der Kippe
Artikel von: Redaktion
04.03.2016

Striegistal-Radweg steht doch nicht auf der Kippe

Striegistal-Radweg Hainichen, Roßwein, Striegistal
Entwarnung: Radweg-Projekt der Kommunen und der Bürgerinitiative “Pro Striegistal-Radweg” ist doch genehmigungsfähig. Foto: pixabay.de

Hainichen/Roßwein/Striegistal. “Die Mitte Januar von der Lokalpresse veröffentlichten Kommentare zum Beschluss des EuGH in der Sache „Waldschlößchenbrücke-Dresden“ haben die Verantwortungsträger und die Sympatisanten des „Striegistal-Radweges“ sehr verunsichert. Dort wurden die Projekte Ortsumgehung Freiberg und Flöha, die Rückhaltebecken Mulda und Oberbobritzsch, der Striegistal-Radweg und der Elstertal-Radweg als „auf der Kippe stehend“, als nicht genehmigungsfähig dargestellt.

Damit stand die Frage im Raum: Müssen wir unser Projekt „Striegistal-Radweg“, in das wir viel Herzblut, Arbeit und auch Geld investiert haben zu Grabe tragen? Wir haben deshalb gemeinsam bei sachkundigen Partnern nachgefragt. Das waren MdB Frau Bellmann(CDU), MdL Rechtsanwalt Günther (die GRÜNEN), das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen, ein Umweltexperte aus Hamburg, der die Bürgerinitiative in juristischen Fragen berät, und das für die Projekt-Erarbeitung von der Landesregierung und den Gemeinden beauftragte Planungsbüro „Plan T“ aus Radebeul”, teilte Dieter Greysinger, der Bürgermeister von Hainichen, auch stellvertretend für die Bürgermeister von Roßwein und Striegistal sowie im Auftrag von 6705 Bürgern und der Bürgerinitiative „Pro Striegistal-Radweg“ in einer Presse-Erklärung mit.

zum Genehmigungsverfahren für den Striegistal-Radweg

Die für „Nichtjuristen“ vereinfachte, einheitliche Aussage lautet:
Der Beschluss des EuGH ist ein weiterer Schritt zur Verschärfung der Umweltrechtssprechung, hat aber keinerlei Einfluss auf das Genehmigungsverfahren zum Striegistal-Radweg!

Der Beschluss des EuGH zur Waldschlößchenbrücke sehr vereinfacht: Obwohl die Baugenehmigung 1994 erteilt wurde, aber später der Umweltstatus des Baugebietes verändert wurde, hätte der Baubeginn (nach Festlegung des neuen Umweltstatus) ein neues Planfestellungsverfahren entsprechend des neuen Status durchgeführt werden müssen.
“Ein solcher Sachverhalt liegt bei unserem Projekt „Striegistal-Radweg“ überhaupt nicht vor, weil der Status „FFH-Gebiet“ immer Grundlage aller Verfahrensschritte war”, heißt es in der Presse-Erklärung weiter.
Deshalb wird am Zeitplan des laufenden Planfestellungsverfahrens für den Abschnitt 2.1. (Hainichen-Kratzmühle) festgehalten und die drei beteiligten Städte und Gemeinden werden 2016 die Unterlagen für die Planfestellung für alle Abschnitte von Kratzmühle bis Niederstriegis zur Entscheidung einreichen.

Alles was entsteht soll von dem Leitgedanken „familienfreundlich – beweglich – naturverbunden” der Bürgerinitiative „Pro Striegistal-Radweg“ bestimmt werden.